Tötungsdelikt in der Strafanstalt Pöschwies
Regensdorf/ZH. Dass der Tatverdächtige des Tötungsdeliktes in Pöschwies sein Opfer sexuell genötigt und getötet hat wird vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich bestätigt.
Nachdem am Sonntagnachmittag, 27. Januar, kurz nach 15 Uhr, in einer Zelle der Strafanstalt Pöschwies ein Häftling tot aufgefunden worden war, ergab sich im Zuge der ersten Ermittlungen ein dringender Verdacht der Tötung gegen einen 49-jährigen Mitinsassen, der wegen Mordes und versuchter sexueller Nötigung in der Strafanstalt Pöschwies verwahrt war. Der Tatverdächtige wurde verhaftet und der Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte zugeführt, wo er anerkannte, das spätere Opfer erst sexuell genötigt und hernach getötet zu haben.
Diese Angaben des mutmasslichen Täters wurden nun durch das Obduktionsgutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich bestätigt: demgemäss ist das Opfer erstickt worden. Es zeigten sich Zeichen von massiver stumpfer Gewalteinwirkung auf den Hals des Opfers. Auch aufgrund des Obduktionsgutachtens muss davon ausgegangen werden, dass das Opfer sexuell genötigt wurde.



























