Tötungsdelikt Höngg – Anklage wurde erhoben
Höngg/ZH. Am 23. November 2007 wurde eine 16-Jährige an einer Bushaltestelle getötet. Gegen den Täter wurde Anklage erhoben.
Im Tötungsdelikt vom Freitagabend, 23. November 2007, zirka 22.10 Uhr, an der Bushaltestelle «Hönggerberg» in Zürich 10, begangen zum Nachteil der dort mit ihrem Freund auf einen Bus wartenden 16-jährigen Frau, wurde gegen den im Tatzeitpunkt 21-jährigen Angeklagten nach abgeschlossener Untersuchung am 19. Februar 2009 Anklage bei der Anklagekammer des Zürcher Obergerichts erhoben.
Gegenstand der Anklage bilden die Tatbestände des Mordes und der Gefährdung des Lebens (zum Nachteil des Freundes der Getöteten) sowie militärstrafrechtliche Delikte. Der Angeklagte ist im Sachverhalt geständig. Die rechtliche Würdigung des Tötungsdelikts als Mord oder vorsätzliche Tötung liess die Verteidigung im Anklagezulassungsverfahren (noch) offen. Mit Beschluss der Anklagekammer des Zürcher Obergerichts vom 17. März wurde die Anklage zugelassen und der Angeklagte einer Strafkammer dieses Gerichts zur gerichtlichen Beurteilung überwiesen.
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Hauptverhandlung vor dem Zürcher Obergericht im Spätsommer oder Herbst dieses Jahres stattfinden wird.



























