Tötungsdelikt geklärt: Schwiegersohn ist schuldig
Winterthur/ZH. Das Tötungsdelikt an einem Blumenhändler ist geklärt. Täter ist der 42-jährige Schwiegersohn.
Im Winterthurer Tötungsdelikt vom Sonntagnachmittag, 12. August zum Nachteil eines 73-jährigen Blumenhändlers, hat sein 42-jähriger Schwiegersohn italienischer Nationalität heute gegenüber der Staatsanwältin zugegeben, seinen Schwiegervater mit einem Messerstich getötet zu haben.
Hintergrund der Tat bildeten Spannungen und Reibereien des Angeschuldigten mit seinem Schwiegervater. Die näheren Umstände der Tat bilden Gegenstand weiterer Untersuchungen, welche durch die Staatsanwaltschaft für Gewaltdelikte geführt werden.
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