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Tötungsdelikt an Taxifahrer: Strafuntersuchung gegen Psychiater eingestellt

Wetzikon/ZH. Im September 2007 wurde in Wetzikon ein Taxifahrer Opfer eines Tötungsdelikts. Der Täter war kurz zuvor durch den Richter aus einer Psychiatrischen Klinik entlassen worden, dies gestützt auf ein Gutachten.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Gewaltdelikte führte gegen den Psychiater, der dieses Gutachten erstellt hatte, eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung. Dieses Verfahren wurde nun eingestellt.  Am 16. September 2007 versetzte ein Mann in Wetzikon einem Taxifahrer einen tödlichen Messerstich. Das Bezirksgericht Hinwil befand den Täter für schuldunfähig und ordnete für ihn eine stationäre therapeutische Massnahme in geschlossenem Rahmen an.  Kurze Zeit vor dem Tötungsdelikt war der Täter mittels Fürsorgerischer Freiheitsentziehung (FFE) in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Er stellte ein Entlassungsgesuch, welches durch den Einzelrichter des Bezirkes Meilen behandelt wurde. In jenem Entlassungsverfahren wurde ein Psychiater als Sachverständiger beigezogen. Dieser erstattete dem Gericht am 7. September 2007 ein Gutachten. Er befürwortete – anders als die Klinik – die Entlassung des nachmaligen Täters aus der FFE.
Der Richter ordnete daraufhin die Entlassung aus der Klinik an. Neun Tage später kam es zum Tötungsdelikt in Wetzikon.  Die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich (Gewaltdelikte) führte eine Strafuntersuchung gegen
den erwähnten Psychiater wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Dieser rekurrierte erfolglos gegen die Eröffnung des Strafverfahrens; allerdings verzögerte sich dieses bis zum entsprechenden Entscheid des Bundesgerichts vom 12. Mai 2009.  In der Sache ging es um die Frage, ob der Psychiater seine Sorgfaltspflichten verletzte, als er das Gutachten erstellte. Die Strafuntersuchung hat ergeben, dass dies nicht nachgewiesen werden kann. Für Entscheide über FFE-Entlassungsgesuche schreibt das Gesetz ein einfaches und rasches Verfahren vor. Die entsprechenden Abklärungen sind naturgemäss kurz und summarisch; der beschuldigte
Psychiater liess die Sorgfalt walten, welche bei derartigen Entscheiden erforderlich und üblich ist. Daher hat die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen ihn 18. Januar 2010 eingestellt. 
 
Für Rückfragen steht Staatsanwalt Markus Oertle, Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich, Gewalt-
delikte, am 4. Februar 2010 von 09.30 bis 11.00 Uhr unter Tel. 044 248 31 60 zur Verfügung. 
 

ZürichZürich / 04.02.2010 - 09:33:08