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Tötungsdelikt Aarau: Kroatischer Messerstecher schuldunfähig gesprochen

Aarau/AG Der 28-jährige Kroate, der am 17.01.2019 Hildegard Enz Rivola getötet hatte, ist laut psychiatrischem Gutachten schuldunfähig. Statt Anklage wegen Mordes und Drogenkonsums zu erheben, wird eine Massnahme angeordnet.

Am Abend des 17.01.2019 hatten Nachbarn die 66-jährige Schweizerin mit zahlreichen Stichverletzungen vor ihrer Wohnung in Aarau aufgefunden. Das Opfer erlag später im Spital seinen schweren Verletzungen.

Der Beschuldigte ist geständig, Hildegard Enz Rivola getötet zu haben. Laut rechtsmedizinischem Gutachten hatte er mindestens 30 mal auf den Oberkörper sowie zahlreiche weitere Male auf Beine und Arme des Opfers eingestochen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, das Opfer getötet zu haben, weil er nur noch einen Monat in einem Zimmer hätte wohnen können und vorhatte, nach dem Tod des Opfers dessen Wohnung zu beziehen. Zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer bestand keine persönliche Beziehung. Vor und nach der Tat hatte der Beschuldigte Kokain, Marihuana und Alkohol konsumiert.

Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten diagnostiziert beim Beschul- digten eine paranoide Schizophrenie und einen schädlichen Gebrauch von Alkohol und Kokain. Aus forensisch psychiatrischer Sicht sei zum Zeitpunkt der Tat die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten aufgehoben gewesen. Das psychiatrische Gutachten kommt zum Schluss, dass der Beschuldigte schuldunfähig sei.

AargauAargau / 04.12.2019 - 12:43:36