Totalrevision des Raumplanungsgesetzes wird abgelehnt
Frauenfeld/TG. Der Regierungsrat hält eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung für unnötig.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist gegen die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über die Raumentwicklung. Das schreibt er in seiner Vernehmlassung zuhanden des Bundes. Dieser beabsichtigt das fast 30 Jahre alte Raumplanungsgesetz durch ein Gesetz über die Raumentwicklung abzulösen. Einer massvollen Revision stimmt der Regierungsrat aber zu.
Nach Ansicht des Bundesrates soll ein neues Gesetz über die Raumentwicklung den Herausforderungen einer zunehmend urbanen Schweiz Rechnung tragen, ohne dabei die Bedeutung der ländlichen Räume zu
vernachlässigen. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die wachsende Bedeutung der Städte und Agglomerationen und will der Zersiedelung der Landschaft entgegenwirken. Ausserdem soll das Bauen ausserhalb der Bauzonen besser auf regionale Bedürfnisse abgestimmt werden.
Der Regierungsrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass der Gesetzesentwurf einige begrüssenswerte Ansätze enthalte. Dazu zählt er die Stärkung des kantonalen Richtplans, die Abstimmung zwischen
Siedlungsentwicklung und Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr sowie die Zusammenarbeit in funktionalen Räumen und Agglomerationen oder Massnahmen gegen die Baulandhortung. Eine Totalrevision des Raumplanungsgesetzes lehnt er jedoch in Übereinstimmung mit der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) ab. Diese hält in ihrer Stellungnahme fest, dass der Entwurf des neuen Gesetzes über die Raumentwicklung eine Kompetenzverlagerung von den Kantonen zum Bund bewirken würde, was jedoch abzulehnen sei. Im Weiteren müsste die Festlegung von neuen Zielen und Aufgaben in einem Bundesgesetz mit den Kantonen abgesprochen werden.
Die Massnahmen gegen die Baulandhortung beurteilt die BPUK in der vorgelegten Form für nicht rechts- und praxistauglich. Als richtig erachtet sie die weiterhin geltende Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet und sie begrüsst die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Planungsträgern und die Einführung neuer Instrumente. Ergänzend zu diesen Ausführungen der BPUK merkt der Regierungsrat an,
dass der Begriff der Landwirtschaft mit dem Gesetzesentwurf augenfällig geschwächt werde. Er ist der Ansicht, dass ausserhalb der Bauzone, des Waldes und der alpinen Grenzfläche die Lebensmittelproduktion und damit die landwirtschaftliche Nutzung die Hauptnutzungsart bleiben soll, da sie die Versorgung mit Lebensmitteln sichern muss. Ein neuer Vorschlag des Bundes müsse folgende Punkte berücksichtigen: Die Fruchtfolgeflächen müssten geschützt werden, der Wald müsse Bestandteil der Raumplanung bleiben, es müssten wirksame Massnahmen gegen die Zersiedelung getroffen werden, die strikte Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet müsse beibehalten werden und für das Bauen ausserhalb der Bauzonen seien klare
Regeln zu erlassen. Ebenso lehnt der Regierungsrat die Schaffung einer Kulturlandzone ab.
Schliesslich schreibt er, dass er die Bedeutung des kantonalen Richtplans als zentrales Planungsinstrument begrüsse. Dabei müsse aber der Gestaltungsspielraum der Kantone weiterhin gewährleistet bleiben, und es müsse vermieden werden, dass die Kantone lediglich das Raumkonzept Schweiz nachvollziehen dürften.



























