Totalrevision des öffentlichen Beschaffungswesen

Appenzell. Mit einer Totalrevision des Beschaffungswesen für den Bund strebt das Eidg. Finanzdepartement gleichzeitig eine gesamtschweizerische Harmonisierung des Beschaffungsrechts an.

Als Zweck dieser Revision wird die Förderung des Wirtschaftswachstums angeführt.

Die Vorlage für ein Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) mit Geltung für Bund, Kantone und Gemeinden lehnt die Standeskommission klar ab. Zum einen widerspricht der Entwurf zum neuen BöB den Grundsätzen der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Im Weiteren darf nach Auffassung der Standeskommission die Harmonisierung des öffentlichen Beschaffungswesens nicht mit einem Bundesgesetz vorgenommen werden, sondern muss gemäss der geltenden Kompetenzordnung durch die Kantone angestrebt werden.

Die Standeskommission hat sich in dieser Haltung der Auffassung der Konferenzen der kantonalen Baudirektoren und der Finanzdirektoren angeschlossen.

Appenzell Innerrhoden / 19.11.2008 - 10:25:00
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