Totalrevision des Baugesetzes
Ein Konkordat soll Baubegriffe und Messweisen vereinheitlichen. So gibt es in der Schweiz beispielsweise sieben verschiedene Weisen, um die Gebäudehöhe zu messen.
Der Kanton Thurgau wird sich im kommenden Jahr mit dem Thema beschäftigen.
Dann steht die Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes an, wie die Regierung in ihrer Antwort auf eine Interpellation von Stephan Tobler (SVP) vom Freitag schreibt. Weil das Baupolizeirecht Sache der Kantone ist, sind Begriffe und Messweisen verschieden. Dadurch entstehen höhere Kosten und die Kontrolle ist schwieriger.
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren Konferenz (BPUK) haben eine interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) erarbeitet. Damit das Konkordat in Kraft tritt müssen sechs Kantone beitreten, Bern und Graubünden haben dies bereits getan.
Im Jahr 2004 hat der Thurgauer Regierungsrat den Konkordatsbeitritt begrüsst, darüber entscheiden muss der Grosse Rat. Die Umsetzung erfordert die Anpassung verschiedener kantonaler und kommunaler Gesetze. Die Umsetzung ins kantonale Recht soll bis Ende 2012 erfolgen. Diese Frist könne eingehalten werden.
Die Anpassung der Nutzungspläne hat länger Zeit. Sinnvollerweise solle diese Frist auf den nächsten Revisionszeitpunkt der Ortsplanungen festgesetzt werden. Das wäre in den nächsten zehn bis 15 Jahren.



























