Tödlicher Unfall: Zwei Verurteilungen
Kreuzlingen. Beim Bau einer Gasleitung ist Mitte Februar 2004 in Tägerwilen ein Bauarbeiter ums Leben gekommen. Das Bezirksgericht Kreuzlingen hat nun den Bauunternehmer und den Vorarbeiter zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt.
Ein mitangeklagter Arbeiter und der Bauleiter einer Ingenieurfirma wurden in dem am Donnerstag veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil freigesprochen. Die Verurteilungen erfolgten wegen fahrlässiger beziehungsweise eventualvorsätzlicher Gefährdung des Lebens durch Verletzung der Regeln der Baukunde.
Angeklagt waren ein Baggerführer, ein Vorarbeiter und zwei Bauleiter. Der Getötete hatte für ein Thurgauer Bauunternehmen gearbeitet, das im Auftrag der Stadt Konstanz auf Tägerwiler Gebiet einen Graben für eine Gasleitung aushob.
Staatsanwalt beschuldigt Baggerfahrer
Ursprünglich hatte es geheissen, der Bauarbeiter sei in dem 2,10 Meter tiefen Graben verschüttet worden, als die Wände einstürzten. Sie waren – entgegen der Bauvorschriften – nicht abgestützt (verspriesst).
Tatsächlich war der verstorbene Hilfsarbeiter nach Untersuchungen der Gerichtsmedizin aber an einem starken Schlag auf den Kopf gestorben. Dieser Schlag sei fast sicher nicht durch das rutschende Geröll verursacht worden, so das gerichtsmedizinische Gutachten.
Im Zweifel für den Angeklagten
Die Staatsanwaltschaft ging deshalb davon aus, dass der Baggerfahrer die Baggerschaufel unachtsam bewegt und dem Bauarbeiter damit den Schädel zertrümmert habe. Beim Zurückschwenken sei die Schaufel dann an die Grabenwand gestossen und diese sei eingestürzt.
Das Gericht sprach nun den Baggerfahrers nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» vollumfänglich frei, weil der genaue Unfallhergang nicht mehr zu klären sei. Der Bauleiter von Seiten des Ingenieurbüros wurde ebenfalls freigesprochen.
Grabarbeiten einstellen
Zusammen mit dem Bauleiter des Bauunternehmens hatte er die Bauarbeiter beauftragt, in dem Graben nach einer vorhandenen Gasleitung zu suchen. Anschliessend sollten sie an dieser Stelle die Arbeiten einstellen, damit am Nachmittag über das weitere Vorgehen und eine Verspriessung des Grabens entschieden werden könne.
Das Gericht fand, mit diesen Anordnungen habe dieser Angeklagte seine Sorgfaltspflicht erfüllt. Anders sah es das beim Bauunternehmer: Er hätte als Arbeitgeber eine erhöhte Sorgfaltspflicht gehabt, so das Gericht.
Zu wenig klare Anweisungen
Der eingesetzte Vorarbeiter habe zum ersten Mal eine Baustelle – zudem eine problematische – geleitet. Deshalb hätten genauere Anweisungen gegeben werden müssen. Der Bauunernehmer wurde zu einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 6000 Franken (20 Tagessätze zu je 200 Franken) und einer Busse von 2000 Franken verurteilt.
Der Vorarbeiter wiederum wurde zu 3000 Franken Geldstrafe (20 Tagessätze zu je 100 Franken) bedingt auf zwei Jahre und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Er hatte sich nicht an die Anweisungen gehalten und an der fraglichen Stelle weitergraben lassen und keine Sicherheitsmassnahmen getroffen.



























