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Todesfallen für Wildtiere

Fischingen. Damit Feuer am 1. August nicht zu Todesfallen für Wildtiere werden, gibt der Schweizer Tierschutz eine Anleitung zum Vorgehen beim Feuer machen.

Der Schweizer Tierschutz empfiehlt zwei Möglichkeiten, Wildtiere wie Igel, Blindschleichen, Ringelnattern, Salamander und Kröten, die sich gerne in aufgeschichteten Holzhaufen verstecken, vor dem Verbrennungstod zu bewahren:

– Das gesammelte Holz erst am Tage des Abbrennens, also am 1. August auf- oder zumindest umzuschichten. Denn sobald eine Nacht dazwischen liegt, können sich nachtaktive Tiere darin verkriechen.

– Grosse Holzhaufen werden oft über längere Zeit aufgeschichtet und können nicht einfach umgeschichtet werden. Um den Holzhaufen herum kann ein Schutzzaun (z.B. eine Plastikbahn von zirka 50 Zentimeter Höhe, davon 5 Zentimeter mit Spatenstich in den Boden eingegraben) errichtet werden. Er ist schnell aufgestellt und kann kurz vor dem Abbrennen entfernt und im Folgejahr wieder verwendet werden.

Der Tierschutz empfiehlt ferner, Feuerwerk aus Rücksicht auf die Tiere und wegen der Brandgefahr nicht in der Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder Wäldern zu zünden, das Feuerwerk nur am eigentlichen Festtag (und nicht schon davor und danach) abzubrennen und buntes statt lautes Feuerwerk zu verwenden. Ferner sollen Heimtiere bei geschlossenen Fenstern im Haus gehalten werden.

ThurgauThurgau / 26.06.2008 - 10:30:00