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TKB: Nachhaltige Sicherung der Zukunft

Die Bankbranche hat einen tief greifenden Strukturwechsel durchlaufen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Thurgau vertritt die Ansicht, dass es Reformen braucht, um die Zukunft der Thurgauer Kantonalbank nachhaltig zu sichern

Die Thurgauer Kantonalbank verfügt im Kanton Thurgau über eine starke Marktstellung. Für die Thurgauer Wirtschaft ist sie von grosser Bedeutung. Auch in der Bevölkerung geniesst sie ein grosses Wohlwollen aufgrund ihrer Kundennähe und der Verwurzelung mit dem Standort. Seit Beginn der 1990er Jahre hat die schweizerische Bankbranche jedoch einen tiefgreifenden Strukturwandel durchlaufen. Dieser Prozess dauert noch an.

Die Kantonalbanken bewegen sich heute in einem sehr kompetitiven Markt. Eine gut funktio-nierende Corporate Governance ist von grosser Bedeutung. Zu den Schwachstellen von Staatsbanken zählen der Einfluss der Politik, marktfremde Leistungsaufträge sowie nach politischen Kriterien ausgewählte, zu grosse Bankräte. Die IHK Thurgau vertritt die Auffas-sung, dass zeitgemässe Kontroll- und Leitungsstrukturen für die Thurgauer Kantonalbank als Erfolgskriterium im verschärften Wettbewerb unabdingbar sind.

Nach Auffassung der IHK Thurgau muss die Thurgauer Regierung eine Eigentümerstrategie erarbeiten und zusammen mit dem Bankrat nach Wegen suchen, um die Thurgauer Kanto-nalbank für die Zukunft optimal zu positionieren. Dazu sind Anpassungen der heutigen Ge-setzgebung nötig. Auch der Verband Schweizerischer Kantonalbanken hat die Notwendigkeit von Reformen erkannt. Die Eigentümerstrategie muss dem Grundsatz der marktwirtschaftli-chen Orientierung folgen, politische Überlegungen sollen in den Hintergrund treten.

Die IHK Thurgau hat ihre Position in vier Thesen zusammengefasst:

1. Keine unternehmerischen Risiken zu Lasten des Staates:
Es ist nicht Aufgabe des Kantons, die Bank alleinverantwortlich zu führen und die damit verbundenen Risiken alleine zu tragen. Mit der Ausgabe von Partizipationsscheinen zu Vorzugskonditionen soll die Kan-tonsbevölkerung beteiligt werden. In einem zweiten Schritt ist die Umwandlung eine Aktien-gesellschaft mit einer Mehrheitsbeteiligung des Kantons anzustreben.

2. Keine Staatsgarantie ohne Leistungsauftrag:
Eine Staatsgarantie rechtfertigt sich nur bei einem Leistungsauftrag, dessen Erfüllung die Bank zum Eingehen unüblicher Risiken zwingt. Dies trifft auf den Leistungsauftrag der Thurgauer Kantonalbank nicht zu. Die Staats-garantie ist deshalb zu streichen oder von der Bank markgerecht zu entschädigen.

3. Keine staatliche Lenkungspolitik mittels privatwirtschaftlicher Unternehmen:
Vor-schriften zur Gewinnverwendung mit Subventionscharakter wirken wettbewerbsverzerrend. Die Ausschüttungen an die Politischen Gemeinden ohne Bankniederlassung sind entspre-chend zu streichen.

4. Der Wandel muss von Innen kommen:
Der Bankrat soll entpolitisiert und mit Personen besetzt werden, die neben der erforderlichen Fachkompetenz auch die Bereitschaft zu den notwendigen Veränderungen mitbringen. Die Oberaufsicht und die Wahl des Bankrates sol-len künftig durch die Regierung auf Grund eines Anforderungsprofils und nicht durch den Grossen Rat vorgenommen werden.

ThurgauThurgau / 31.05.2008 - 11:18:00