Tiere verenden wegen unsachgemässem Umgang mit Weidenetzen
Kanton Zürich. In den vergangenen Monaten kam es im Kanton Zürich zu mehreren tragischen Todesfällen von Wildtieren wegen nicht sachgemässem Umgang mit Elektroweidenetzen.
Im Zusammenhang mit dem qualvollen Tod eines Rehbocks am vergangenen Donnerstag (01.07.2010) in einer zürcherischen Gemeinde warnt die Kantonspolizei Zürich vor dem unsachgemässen Umgang mit den vor allem in der Kleinviehhaltung häufig verwendeten mobilen Weidezäunen.
Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt bei der Anwendung Folgendes dringend zu beachten: Die Netze dürfen nur verwendet werden, wenn auch tatsächlich Tiere weiden. Der Zaun muss korrekt aufgestellt und unterhalten sein sowie zwingend unter genügend starkem Strom stehen. Nach der Abweidung sind die Netze unverzüglich zu entfernen.
Werden die erwähnten Punkte nicht beachtet, stellen die Netze eine tödliche Gefahr für Wildtiere aber auch für die Weidetiere selbst dar. Verfängt sich ein Tier darin, kann es sich nur schwer selbst befreien und erleidet meist einen qualvollen Tod.
Beim aktuellen Fall wird der verantwortliche Landwirt wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz zuhanden des zuständigen Statthalteramtes verzeigt.



























