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Thurgauer Wirtschaft für Bilaterale

TG. Die Industrie- und Handelskammer befürwortet die Weiterführung des Personenfreizügigkeits- abkommens mit der EU sowie die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien.

Gut drei Viertel der Ausfuhren aus dem Thurgau fliessen in den EU-Raum. Die Thurgauer Unternehmen haben in den letzten sechs Jahren gute Erfahrungen mit dem Personfreizügigkeitsabkommen Schweiz–EU und den übrigen bilateralen Abkommen gemacht. Dank der Verträge verfügen die thurgauischen Firmen über gleich lange Spiesse wie ihre europäischen Mitbewerber.

Die Unternehmen im Kanton sind auf stabile Rahmenbedingungen mit dem mit Abstand wichtigsten Partner angewiesen. In der Zwischenzeit besteht eine gefestigte Praxis bei der Umsetzung der verschiedenen Abkommen. Neu auftauchende Probleme konnten einvernehmlich gelöst werden. So wird es beispielsweise für den Warenverkehr Schweiz – EU keine Voranmeldepflicht geben.

Ein Nein zur Personenfreizügigkeit würde zu einer automatischen Kündigung der Bilateralen Abkommen I und damit zu einer grossen Unsicherheit führen. Diese Unsicherheit würde den Wirtschaftsstandort Thurgau schwächen. Geplante Investitionsvorhaben würden nochmals überprüft und allenfalls im Ausland realisiert.

Die IHK Thurgau vertritt als branchenübergreifende Vereinigung die Interessen von 650 Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen aus dem Kanton Thurgau. Insgesamt beschäftigen die IHK-Mitgliedunternehmen rund 40 000 Personen, was etwa 40 Prozent der Beschäftigten im Kanton Thurgau entspricht.

ThurgauThurgau / 06.01.2009 - 11:53:00