Thurgauer Verfassung wird geändert
Frauenfeld. Verwandte dürfen künftig gleichzeitig im Thurgauer Grossen Rat sitzen. Die Verfassungsregelung darüber, wer nicht in Thurgauer Behörden und Parlamenten gleichzeitig sitzen darf, wird geändert.
Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine entsprechende Verfassungsänderung ohne Gegenstimme gut geheissen. Die Änderung muss nun noch in einer Volksabstimmung angenommen werden. Geändert werden die Unvereinbarkeitsregeln bezüglich der Mitgliedschaft von Verwandten in Parlamenten und Exekutiven.
Für Regierungen beibehalten
Dabei wird nicht jede Unvereinbarkeitsregel aufgehoben. In den Exekutiven von Stadt- und Gemeinderäten bis zum Regierungsrat dürfen weiterhin keine Geschwister, keine Ehepaare oder in eingetragener Partnerschaft Lebende sitzen. Ausgeschlossen ist auch die gleichzeitige Mitgliedschaft von Eltern und Kindern. Diese Ausschlussgründe gelten aber nicht mehr für Parlamente auf kommunaler und kantonaler Ebene. Nichts ändern wird sich an der Regelung, wonach Verwaltungsangestellte nicht in dem Parlament sitzen dürfen, das sie beaufsichtigt.
Entweder Eltern oder Kinder
Bisher dürfen im Thurgau in gewählten Behörden oder Parlamenten Verwaltungsangestellte, Ehepartner sowie Verwandte in gerader Linie – also Kinder, Eltern und Enkel – nicht gleichzeitig sitzen. Geschwister dürfen heute gleichzeitig Parlaments-, aber nicht Exekutivmitglieder sein.



























