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Thurgauer SVP will Kriterien für Einbürgerung verschärfen

TG. Die Thurgauer SVP hat heute ein Positionspapier zur Einbürgerung vorgelegt. Darin plädiert sie für eine Verschärfung der bisherigen Praxis und formuliert einen zehn Punkte umfassenden Forderungskatalog.

Unter anderem fordert die Partei in dem 20-seitigen Papier, dass allen Einbürgerungsorganen die vollständigen Akten zugestellt werden, insbesondere IV-Akten und Strafregisterauszüge mit gelöschten Vorstrafen. Dazu hat der Thurgauer SVP-Nationalrat J. Alexander Baumann auf Bundesebene eine Motion eingereicht.

Einbürgerung nur bei tadellosem Verhalten
Grundsätzlich sollten nur Familien als Ganzes eingebürgert werden, wobei alle Mitglieder die nötigen Voraussetzungen erfüllen müssten. Ausserdem dürften nur Personen mit einer ordentlichen Niederlassungsbewilligung, also mindestens einem C-Ausweis, eingebürgert werden.

Aus den vergangenen zehn Jahren dürften keine Urteile oder Strafverfügungen vorliegen. Das Verhalten am Arbeitsplatz, an der Lehrstelle oder in der Schule müsse tadellos sein. Grundsätzlich notwendig sei die Beherrschung der Landessprache in Wort und Schrift.

Nicht eingebürgert werden sollen Sozialhilfeempfänger. So dürften Einbürgerungswillige in den vergangenen zwei Jahren nicht von Sozialdiensten unterstützt oder betrieben worden sein und sie müssten ihre Steuern regelmässig bezahlt haben. Eine Sonderregelung für Härtefälle, etwa bei Geburtsgebrechen, sei weiterhin möglich.

ThurgauThurgau / 18.05.2009 - 15:19:10