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Thurgauer Regierung will Killerspiele nicht verbieten

TG. Die Regierung ist gegen die Motion von EVP-Kantonsrätin Regula Streckeisen. Streckeisen verlangt gesetzliche Grundlagen zum Schutz der Jugend vor Gewaltdarstellungen in Unterhaltungsmedien.

Nach Ansicht der Thurgauer Regierung gibt es genügend gesetzliche Grundlagen und freiwillige Einschränkungen für Computerspiele, Filme und DVD, die Kinder und Jugendliche schützen und es erlauben, Verstösse zu verfolgen. Zusätzliche Regelungen seien unnötig.

Die Kantonsregierung beantragt deshalb in ihrer heute veröffentlichten Antwort, eine Motion von EVP-Kantonsrätin Regula Streckeisen abzulehnen. Streckeisen verlangt gesetzliche Grundlagen zum Schutz der Jugend vor Gewaltdarstellungen in Unterhaltungsmedien.

Die Regelungen sollten sich vor allem auf Computerspiele, öffentliche Filmvorführungen, den DVD- und Video-Verleih, Onlinespiele sowie den Spiele- und Videodownload aus dem Internet beziehen.

Der Regierungsrat hält fest, dass es auf Bundesebene bereits gesetzliche Verbote für die Darstellung grausamer Gewalttätigkeiten sowie für den Verkauf und Erwerb derselben gibt. Ausserdem werde bestraft, wer Kindern unter 16 Jahren Zugang zu Pornografie verschaffe.

Diese Regelungen stünden in der abschliessenden Kompetenz des Bundes. Die Kantone könnten dazu nicht noch selbst Straftatbestände einführen.

Freiwillige Regelungen
Bei Computerspielen und Filmen gebe es freiwillige Vereinbarungen der Hersteller, Altersempfehlungen auf den Verpackungen anzubringen. Halte sich der Handel nicht daran, seien Sanktionen bis zum Lieferbykott vorgesehen.

Bei der Frage der Beschränkungen für Internet-Downloads wiederum seien kantonale Vorschriften kaum wirkungsvoll, handle es sich beim Internet doch um eine grenzüberschreitende Einrichtung. Hier seien unbedingt nationale und internationale Regeln notwendig.

Internetkriminalität werde ebenfalls bereits verfolgt. Auf Bundesebene laufe zudem derzeit die Vernehmlassung zur Umsetzung einer Konvention des Europarats zur Cyber-Kriminalität. Dabei gehe es um internationale Anpassungen zur Verfolgung von solchen Straftaten.

ThurgauThurgau / 15.05.2009 - 10:03:56