
Thurgauer Regierung sieht kein Demokratie-Defizit
Frauenfeld/TG. Die Regierung sieht keinen Demokratie- oder Föderalismus-Verlust durch die interkantonale Zusammenarbeit. Diese sei gesetzlich legitimiert und notwendig.
Stellungnahmen solcher Gremien erfolgten seien immer von der Mehrheit der Mitglieder beschlossen. Dies antwortet die Thurgauer Regierung auf eine Einfache Anfrage von SVP-Grossrat Urs Martin.
Der Fraktionssekretär der SVP Schweiz hatte in seinem Vorstoss die Zusammenarbeit der Kantone in Konferenzen auf Regierungsebene und durch Konkordate als «Unsitte» bezeichnet. Damit würden vermehrt Gesetze durch die Kantonsregierungen beschlossen statt durch die Parlamente oder das Volk. Martin
spricht von «Defiziten des kooperativen Föderalismus».
Zudem moniert er, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) mische sich vermehrt in Abstimmungskämpfe des Bundes ein, «ohne hierfür eine Genehmigung
der Gesamtkonferenz eingeholt zu haben». Ausserdem seien die Leitungen der Konferenzen parteipolitisch unausgewogen zusammengesetzt.
Von der Mehrheit legitimiert
Die Thurgauer Regierung widerspricht Martins Befunden auf der ganzen Linie. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonsregierungen sei notwendig, um Fragen von gesamtschweizerischem Interesse speditiv und sinnvoll lösen zu können. Nehme eine solche Konferenz öffentlich Stellung, hätten zuvor mindestens 18 Kantonsregierungen zugestimmt. Von Stellungnahmen ohne Genehmigung der
Gesamtkonferenz könne also keine Rede sein.
Das Volk hat das letzte Wort
Zudem werde die Zusammenarbeit sowohl in der Bundes- als auch in der Kantonsverfassung ausdrücklich gewünscht. Von den Konferenzen erarbeitete Konkordate müssten von den Kantonsparlamenten genehmigt werden. Der Beitritt unterstehe zudem dem fakultativen Referendum. Von «Gesetzgebung am Volk vorbei» könne also keine Rede sein. Es stimme auch nicht, dass Gesetze vermehrt durch die Regierungen statt durch die Parlamente geschaffen würden, schreibt die Regierung.
2008 habe der Thurgauer Grosse Rat gerade einmal einen Konkordatsbeitritt beschlossen – in den Jahren zuvor waren es jeweils zwei gewesen. Gesetze habe der Rat 2008 fünf und in den Vorjahren 11 beziehnugsweise 15 verabschiedet.
Auch Gesetze passen nicht allen
Es könne vorkommen, dass bei einer Allgemeinverbindlich-Erklärung eines Konkordats ein Kanton mit dem Konkordatsinhalt nicht einverstanden sei. Das geschehe aber beim Erlass von Bundesgesetzen durch die eidg. Räte ständig. Und Konkordate würden erst allgemeinverbindlich wenn dem die Bundesversammlung
zugestimmt habe. In den Vorständen der Konferenzen spiele die Parteizugehörigkeit eine untergeordnete Rolle, wichtig sei die angemessene regionale Vertretung sowie das fachliche Interesse.
Der Thurgau ist nach Angaben der Regierung derzeit im Vorstand von Justiz- und Volkswirtschaftsdirektoren-Konferenz vertreten. Insgesamt kostet die Mitgliedschaft in allen Konferenzen der Thurgau jährlich gut 660 000 Franken. Für zusätzliche Projektkosten werden weitere 339 000 Franken fällig.