Thurgauer Regierung plant Totalrevision
Weinfelden. Der Thurgau will dem Konkordat zur Harmonisierung der Begriffe und Messweisen im Bauwensen beitreten. Die Vorlage wird 2009 dem Grossen Rat präsentiert.
Am Mittwoch erklärte Baudirektor Jakob Stark (SVP) dem Grossen Rat, die Regierung werde gleichzeitig eine Revision des Planungs- und Baurechts in die Vernehmlassung schicken. Das Ziel sei, die vereinheitlichten Begriffe sowie das neue Baurecht 2011 in Kraft zu setzen.
Zuvor hatten alle Fraktionen des Kantonsparlaments im Rahmen einer Diskussion zu einer Interpellation von Stephan Tobler (SVP) erklärt, man wünsche eine stärkere Vereinheitlichung der Bauvorschriften im Kanton. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass in 80 Gemeinden unterschiedliche Vorschriften gälten.
Sieben Messmethoden
Dazu komme, dass es in der Schweiz beispielsweise sieben verschiedene Weisen gebe, die Gebäudehöhe zu messen. Weil das Baupolizeirecht Sache der Kantone ist, sind Begriffe und Messweisen verschieden. Dadurch entstehen höhere Kosten und die Kontrolle ist schwieriger.
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren Konferenz (BPUK) haben eine interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) erarbeitet.
Damit das Konkordat in Kraft tritt, müssen sechs Kantone beitreten; Bern und Graubünden haben dies bereits getan. Die Thurgauer Regierung begrüsst das Konkordat. Entscheiden darüber muss der Grosse Rat.



























