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Thurgauer Regierung legt Gesetz über das Einwohnerregister vor

Zum 1. April 2009 soll im Thurgau ein neues «Gesetz über das Einwohnerregister» in Kraft treten.

Es legt fest, welche Daten für Bundes-, Einwohner- und Stimmregister zu erheben sind.

Wie die Kantonsregierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Botschaft an den Grossen Rat ausführt, sollen mit dem Gesetz die kantonalen Bestimmungen an jene des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes angepasst werden. Dieses wurde geschaffen, um die Volkszählung 2010 als Registerzählung durchführen zu können.

Per Computer das Volk zählen
Verschiedene Bundesregister, das Einwohnerregister und das Stimmregister werden harmonisiert, damit die Volkszähler weder Fragebogen verteilen noch selbst von Haus zu Haus ziehen müssen. Diese Neuerung des Bundes zieht gesetzliche Anpassungen in den Kantonen nach sich.

Mit dem neuen Bundesgesetz werden die Kantone, beziehungsweise die Gemeinden verpflichtet, ein elektronisches Einwohner- und Stimmregister zu führen. Die Daten müssen mit dem Bund und zwischen den Gemeinden bei Umzügen elektronisch ausgetauscht werden.

Viel Arbeit für die Gemeinden
Zudem wird die heutige AHV-Nummer durch eine neue Versichertennummer ersetzt. Die Daten sollen – wenn der Datenschutz sichergestellt ist – nicht nur unter den Gemeinden elektronisch ausgetauscht werden können, sondern auch dem Kanton zur Verfügung gestellt werden, hält die Thurgauer Regierung fest.

Die Gemeinden müssen künftig die Einwohner- und Objektdaten gemäss den Vorgaben des Bundes führen. Sie müssen die neue Versichertennummer den entsprechenden Personen zuordnen, verzeichnen, wer in welcher Wohnung wohnt beziehungsweise wem die Liegenschaft gehört sowie die Gemeindeinformationssysteme anpassen.

ThurgauThurgau / 22.08.2008 - 07:56:00