Thurgauer Regierung ist für neuen Straftatbestand
TG. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien soll in der Schweiz ein Straftatbestand werden. Die Thurgauer Regierung spricht sich dafür aus, ein entsprechendes Verbot ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.
In seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement teilt der Regierungsrat mit, dass er diese Bestrebungen unterstützt, weil der Tatbestand der Körperverletzung für eine Bestrafung in solchen Fällen oft nicht ausreiche.
Strafbar soll dabei auch die Täterschaft sein, welche die Tat im Ausland begangen hat. Dabei soll unberücksichtigt bleiben, ob die Tat am Tatort strafbar ist.



























