Thurgauer Bürger reicht Abstimmungsbeschwerde ein
TG. Im Kanton Thurgau hat ein Bürger Beschwerde gegen die Verschiebung der Inkraftsetzung der allfälligen IV-Zusatzfinanzierung eingereicht.
Angesichts der Wirtschaftskrise beschlossen Nationalrat und Ständerat in der Juni-Session, dass bei Annahme der Vorlage die befristete Mehrwertsteuererhöhung erst am 1. Januar 2011 erfolgen soll. Ursprünglich hätte dies bereits am 1. Januar 2010 der Fall sein sollen.
Mit der nachträglichen Änderung werde die gesetzlich festgelegte Publikationsfrist von vier Monaten nicht eingehalten, macht der Beschwerdeführer geltend. Das Parlament dürfe einen definitiv verabschiedeten und veröffentlichten Beschluss nicht mehr ändern.
Die Staatskanzlei bestätigte den Eingang der Beschwerde. Nun wird sich der Thurgauer Regierungsrat damit befassen. Auch im Kanton Zürich wurde eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Hier entscheidet die Kantonsregierung voraussichtlich am kommenden Mittwoch über die Beschwerde.



























