Thurgauer Baugesetz wird geändert
Weinfelden. Die dicke Wärmedämmung der Aussenwände bei gut isolierten Gebäuden wird bisher im Thurgau auf die Nettogeschossfläche angerechnet. Um diese Benachteiligung aufzuheben, wird das Thurgauer Bau- und Planungsgesetz geändert.
Der Grosse Rat hat eine Motion von Bruno Etter (FDP) mit 112 zu 0 erheblich erklärt, die eine entsprechende Änderung der Planungs- und Bauvorschriften fordert. Der Rat folgte damit dem Antrag der Regierung, die auch versprach, die Verordnung zum Planungs- und Baugsetz möglichst schnell zu ändern.
Die Fläche eines Kinderzimmers
Energie- und wärmetechnisch vorbildliche Bauweise solle im Thurgau gefördert werden, waren sich die Sprecher aller Fraktionen einig. Deshalb soll die Aussenisolation von Minergie-Bauten keine Nachteile mehr bei der Berechnung der Baudichte oder der Anwendung von Abstandsvorschriften nach sich ziehen.
Bisher kann der Einbezug der Wandisolation in die Berechnung der Nettogeschossfläche bei Minergie-P oder Passivbauten zum Verlust von bis zu zehn Prozent Wohnfläche führen. Das entspreche «einem Kinderzimmer», erklärte Motionär Bruno Etter.
Bei der Änderung des Baugesetz sollen die Vorgaben der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe berücksichtigt werden, sagte Baudirektor Hans-Peter Ruprecht. Der Thurgau wolle – wie bisher erst Graubünden – demnächst dieser Vereinbarung beitreten.
Investitionen nicht auf drei Jahre verteilen
Keinen Erfolg hatte Hanspeter Wehrle (FDP) mit seiner Motion. Er hatte gefordert, die Kosten für die energietechnische Sanierung von Altbauten sollten auf bis zu drei Jahre verteilt werden können. Der Rat lehnte sie mit 52 zu 45 ab.
Unterstützung fand das Anliegen bei SVP und FDP. SP, GP und CVP lehnten sie ab. Ein Teil der Ablehnenden bekundeten zwar Sympathie für das Anliegen, stimmten aber der Regierung zu, die erklärt hatte, diese zeitliche Ausdehnung widerspreche dem Steuerharmonisierungsrecht.



























