Thurgau weist 14 Beschwerden gegen Abstimmung ab

Frauenfeld/TG. Auch im Thurgau haben die Beschwerden gegen die Abstimmung zur Einführung der biometrischen Pässe keine Chance.

Keine Chance für die Beschwerden gegen die Abstimmung zur Einführung der biometrischen Pässe: Auch der Thurgauer Regierungsrat hat heute Donnerstag, 4. Juni, sämtliche 14 Beschwerden gegen das Abstimmungsresultat abgewiesen.
 
Die gleichlautenden Beschwerden verlangten, dass die knapp ausgegangene Abstimmung ungültig erklärt und neu durchgeführt werde. Andernfalls solle es mindestens zu einer Nachzählung der Stimmen kommen.
 
Dem erteilte der Kanton Thurgau eine Absage. Ein knappes Abstimmungsresultat begründe keinen Anspruch auf eine Nachzählung, hielt der Regierungsrat laut einer Mitteilung der Staatskanzlei des Kantons Thurgau fest. Es habe keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten bei der Abstimmung im Thurgau gegeben.
 
Die Stimmberechtigten hatten am 17. Mai mit lediglich 5504 Stimmen Differenz den biometrischen Pässen zugestimmt. Im Kanton Thurgau war die Vorlage mit 31 621 Nein-Stimmen zu 30 542 Ja-Stimmen abgelehnt worden.
 
Nach der Abstimmung gingen rund 460 meist gleichlautende Beschwerden in 22 Kantonen ein. Eine Musterbeschwerde hatte eine Gruppierung ins Internet gestellt. Bis heute haben 15 Kantone die Beschwerden abgewiesen. Es sind dies: SZ, VD, SG, SO, GR, GL, SH, OW, BS, LU, BE, GE, AR, AR und TG.

Thurgau / 04.06.2009 - 11:59:27
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