Thurgau nimmt Spitalplanung 2012 an die Hand
Thurgau. Aufgrund der neuen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes über die Spitalfinanzierung ist die kantonale Spitalplanung zu überarbeiten und leistungsorientiert auszugestalten.
Der Regierungsrat hat einen Grundlagenbericht des Gesundheitsamtes mit den Eckwerten zur neuen Spitalplanung zur Kenntnis genommen und grünes Licht gegeben, die Einführung der Spitalplanung 2012 vorzubereiten.
Gemäss den Vorgaben des Bundes haben die Kantone bis spätestens Anfang 2015 Zeit, um ihre Spitalplanung den neuen Gegebenheiten anzupassen und leistungsorientiert auszugestalten. Leistungsorientiert bedeutet, dass künftig ausschliesslich mit Fallpauschalen abgerechnet wird. Die bisherige kapazitätsorientierte und strukturbezogene Planung nach Anzahl Spitalbetten ist somit in der Akutmedizin nicht mehr möglich. Da die Spitalplanung und die Spitalfinanzierung eng miteinander verknüpft sind, beabsichtigt der Regierungsrat, die neue Spitalliste zeitgleich mit der Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen.
Eine wesentliche Änderung der Spitalplanung ergibt sich aufgrund der neuen Finanzierungsbestimmungen. Demnach müssen die Kantone ab dem 1. Januar 2012 an alle Spitäler, die auf der Spitalliste des Kantons aufgeführt sind, für sämtliche Behandlungen von Patientinnen und Patienten an den Grundversicherungsanteil finanzielle Beiträge leisten. Das bedeutet, dass der Kanton Thurgau neu auch die stationären Leistungen von Privatspitälern, die auf der Spitalliste aufgeführt sind, mitfinanzieren muss. Aufgrund der ebenfalls neu geltenden freien Spitalwahl gilt dies auch für alle ausserkantonalen Hospitalisationen in den Listenspitälern anderer Kantone. Der daraus folgende Mehraufwand für die Spitalfinanzierung wird gegenüber den Budgetannahmen 2009 auf 11 bis 42 Millionen Franken geschätzt, je nach Kostenteiler zwischen Krankenversicherung und Kanton.
Gemäss den Eckwerten zur Spitalplanung 2012 soll weiterhin eine qualitativ hochstehende, zweckmässige und für die Bevölkerung allgemein zugängliche gesundheitliche Versorgung der Thurgauer Bevölkerung im Spitalbereich oberstes Ziel sein. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass sich die Transparenz unter den Leistungserbringern durch die Vereinheitlichung der Qualitätsanforderungen und der Tarifstrukturen wesentlich erhöhen wird. Dadurch würden gesamtschweizerische Betriebsvergleiche möglich, die zusammen mit der ebenfalls neu eingeführten freien Spitalwahl den Konkurrenzdruck unter den einzelnen Leistungserbringern erhöhen werden. Dies werde sich insgesamt kostendämpfend auswirken, so der Regierungsrat. Infolge der demografischen Entwicklung und der allgemeinen medizinischen Entwicklung rechnet er dennoch mit stationären Gesundheitskosten, die über der allgemeinen Teuerung liegen werden.
Für die Spitalplanung 2012 hat der Regierungsrat eine Projektorganisation genehmigt. Die Projektleitung hat er Susanna Schuppisser Fessler, der Chefin des Gesundheitsamtes, übertragen. Dem Lenkungssausschuss steht Regierungsrat Bernhard Koch als Chef des Departements für Finanzen und Soziales vor.



























