Thurgau: E-Voting für Auslandschweizer
TG. Das Stimmregister für Auslandschweizer soll im Thurgau künftig zentral beim Kanton statt wie bisher bei den Gemeinden geführt werden.
Dieser Änderung des kantonalen Stimm- und Wahlrechts erwuchs am Mitwoch im Grossen Rat
keine Opposition. Damit hat der Rat in erster Lesung die Voraussetzung für eine elektronische Stimmabgabe der Auslandschweizer geschaffen. Dem Thurgau entstehen durch das zentrale Stimmregister und die elektronische Stimmabgabe Kosten von jährlich etwa 100 000 Franken.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind nur auf eidgenössischer Ebene stimmberechtigt. Wenn sie ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sie sich bei der Schweizer Vertretung im betreffenden Land melden.
Die Botschaften oder Konsulate leiten die Meldungen an die Stimmgemeinde weiter. Im Thurgau führt bisher jede politische Gemeinde das Stimmregister für die rund 2400 im Thurgau stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und -schweizer.
Der Bund hat zum 1. Januar 2009 eine neue Bestimmung in Kraft gesetzt, welche die Kantone verpflichtet, die Voraussetzungen für eine kantonale Registrierung zu schaffen.



























