
Thurgau ändert Pauschalbesteuerungspraxis
Frauenfeld/TG. Der Kanton Thurgau will sein Praxis für die Pauschalbesteuerung anpassen.
Reiche Ausländer werden künftig Originalunterlagen vorlegen müssen, wenn sie pauschal besteuert werden möchten. Der Thurgau zieht damit die Konsequenzen aus einem Betrugsfall. Die Praxisänderung solle in einer Verordnung festgeschrieben werden, bestätigte der Thurgauer Finanzdirektor Bernhard Koch am Freitag Meldungen der „Thurgauer Zeitung“ und des „Tagblatts“. Der Kanton war zuvor auf einen deutschen
Hochstapler hereingefallen. Treuhänder als Zugpferd Um eine Pauschalbesteuerung zu erhalten, hatte der Hochstapler zwei renommierte Thurgauer Treuhänder eingespannt. Die Behörde sicherte daraufhin die
Pauschalbesteuerung provisorisch zu.
Sie verliess sich dabei auf die Aussagen der Treuhänder, ohne Originalunterlagen zu verlangen. Laut „Spiegel Online“ sollten mit der Pauschalbesteuerung des Mannes 5 Millionen Franken in die Thurgauer Staatskasse
fliessen.
Antrag auf Niederlassung
Die provisorische Bewilligung diente dem Mann dann als Grundlage für den Antrag auf eine Niederlassungsbewilligung. Sie stärkte das Vertrauen in seine Solvenz. Innert eines Monats gab der Kanton Thurgau grünes Licht. In der Regel dauert es fünf Jahre, ehe die Behörden eine solche Bewilligung erteilen. Der Bund lässt jedoch aus fiskalischen Gründen eine schnelle Erteilung zu. Als sich dann herausstellte, dass der Mann nicht im Kanton Thurgau wohnte, flog der Schwindel auf und das Steueramt zog seine Zusage für die
Pauschalbesteuerung zurück. Zugleich leitete die Behörde ein Verfahren ein, um die Niederlassungsbewilligung zu entziehen.
Als GC-Schwindler bekannt
Der deutsche Hochstapler hatte in der Schweiz bereits im Frühjahr 2009 für Schlagzeilen gesorgt. Damals stellte er dem Zürcher Fussballclub Grasshoppers eine finanzielle Unterstützung von 300 Millionen Franken in Aussicht. Kurze Zeit später flog der Schwindel auf. Der angebliche Investor entpuppte sich bald einmal als Pleitier.