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Teures Schnellfahren – fünf Verkehrsteilnehmende bestraft

Zug. Drei Fälle von massiven Geschwindigkeitsübertretungen sorgten im Januar 2009 für Aufsehen. Die vier Autofahrer und die eine Autofahrerin wurden nun von der Staatsanwaltschaft Zug mit Bussen und Geldstrafen bestraft.

Der erste Fall ereignete sich am Freitag, 16. Januar, als zwei 18-Jährige innerorts mit 108 km/h und 85 km/h unterwegs waren. Der eine junge Mann hatte dabei seinen Führerausweis erst wenige Stunden in der Tasche.

Der Schnellere der beiden wurde nun durch die Staatsanwaltschaft mit einer Busse von 1’200 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft. Der Andere wurde mit einer Busse von 800 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft.

Angetrunken und viel zu schnell

Nur zwei Tage später, am Sonntag, 18. Januar, stoppte die Zuger Polizei zwei Männer (22- und 24-jährig), die auf der Autobahn A14 viel zu schnell unterwegs waren. Der 22-Jährige wurde wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln und Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes bestraft. So hielt er unter anderem auf einer Strecke von 60 Metern bei einer Geschwindigkeit von 99 km/h einen Abstand von bloss 0.27 Sekunden zu einem vorausfahrenden Auto ein.

Weiter überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 56 km/h. Der Mann muss eine Busse von 2’000 Franken bezahlen. Zusätzlich wurde er mit einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 70 Franken bestraft.

Der zweite Beteiligte überschritt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 66 km/h und war zusätzlich noch angetrunken. Er wurde mit einer Busse von 600 Franken und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Franken bestraft. Weil der Mann wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln vorbestraft ist, wurde seine Geldstrafe unbedingt ausgesprochen. Er muss also total 4’200 Franken bezahlen.

Schnelle Autofahrerin mit 177 km/h

Am Samstag, 31 Januar 2009, fuhr eine 19-jährige Frau auf der Autobahn A4 massiv zu schnell. Wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 57 km/h und Überfahrens einer Sicherheitslinie wurde die junge Frau mit einer Bus- se von 1’400 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 60 Franken bestraft.

Sämtliche Verurteilten müssen zusätzlich für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich jeweils nach dem Verschulden, deren Höhe nach dem Einkommen der Täterin oder des Täters.

ZugZug / 26.05.2009 - 15:32:06