• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Tempo-30-Zonen in Kastauden und Weitenzelg

Romanshorn/TG. Ab Freitag, 10. Juli 2009, werden die Tempo-30-Zonen an der Badstrasse, im Gebiet Weitenzelg und im Gebiet Kastauden sowie die Entlassung der Liegenschaft Volksgarten aus dem Schutzplan öffentlich aufgelegt.

Mit der Entlassung der Liegenschaft Volksgarten aus dem Schutzplan wird die Voraussetzung geschaffen, dass das Grundstück an der Neustrasse beim Bahnhof einer neuen Nutzung zuge-führt werden kann. Die Tempo-30-Zonen in den Wohngebieten sollen zu einer Verkehrsberuhigung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

Liegenschaft Volksgarten
Die ehemalige Wirtschaft «Volksgarten» liegt an der Neustrasse in unmittelbarer Nähe zum ehemali-gen Polizeiposten und zum Bahnhof. Das Wohnhaus mit Restaurant Volksgarten ist im Schutzplan als Kulturobjekt festgehalten. In den vergangenen Jahren sind mehrere Projekte und Versuche gescheitert, den Volksgarten in ein Gesamtkonzept zur Überbauung der Liegenschaft zu integrieren und in seinem Bestand zu erhalten. Die bestehende Bausubstanz des Volksgartens ist sehr schlecht und wäre nur mit erheblichen finanziellen Mitteln in einen einigermassen zeitgemässen Standard zu brin-gen. Der Volksgarten weist zudem nur beschränkte Qualität auf. Eine neue dichtere Bebauung in Bahnhofsnähe würde Romanshorn aufwerten.
Der Gemeinderat ist deshalb unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen zur Auffassung gelangt, dass ein Festhalten am Schutz des Volksgartens als Kulturobjekt insgesamt den ortsplanerischen Zielen für die Entwicklung des Bahnhofsgebiet zuwiderlaufen und dass demgegen-über eine der heutigen Umgebung angepasste Neuüberbauung des Grundstücks gesamthaft ein erheblicher Mehrwert für die Gemeindeentwicklung bringen wird. Die Liegenschaft Volksgarten soll deshalb aus dem Schutzplan entlassen werden. Damit wird der Weg für eine zukunftsgerichtete Ü-berbauung bzw. Entwicklung geebnet.

Tempo-30-Zonen
Mit dem Ausscheiden von Tempo-30-Zonen soll die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität in Quartieren verbessert werden. Dies gilt insbesondere für den Fuss- und Radverkehr, auch unter Beachtung der Schulwege. Weitere Ziele sind die Verringerung von Schadstoff- und Lärmemissionen sowie das Schaffen eines verträglicheren Miteinanders aller Verkehrsteilnehmenden. Die Massnah-men tragen damit auch längerfristig zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität bei.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, in folgenden Gebieten Tempo-30-Zonen vorzusehen: Brüggli/Kastauden, Badstrasse und Weitenzelg. In sämtlichen Gebieten sind keine grösseren baulichen Anpassungen notwendig.

Öffentliche Auflage
Beide Planauflagen können ab dem 10. Juli 2009 bei der Bauverwaltung, Bankstrasse 6, eingesehen werden.

ThurgauThurgau / 07.07.2009 - 10:26:03