• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
DE | FR | IT

Teilweiser Freispruch für Generalunternehmer

Egnach. Ein Bau-Generalunternehmer ist der mehrfachen Veruntreuung schuldig gesprochen worden. Dagegen hat ihn das Bezirksgericht vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs freigesprochen.

Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 60 Franken und einer Geldbusse von 1000 Franken, ersatzweise 16 Tagen Freiheitsstrafe. Die Forderungen der geschädigten Bauherren verwies das Gericht auf den Zivilweg.

Der Staatsanwalt hatte 30 Monate Freiheitsstrafe wegen gewerbsmässigem Betrug oder 20 Monate wegen Veruntreuung gefordert. Der Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt.

Der Unternehmer selbst hatte bereits vor der Urteilverkündung erklärt, er werde das Urteil weiterziehen, falls er nicht freigesprochen werde. Er hatte Bauherren mit unfertigen, mangelhaften Häusern zurückgelassen.

Der Bauunternehmer hat in den letzten Jahren mehrfach Berichte der Zeitschrift «Beobachter» und der TV-Sendung «Kassensturz» ausgelöst. Dagegen wehrte er sich mehrmals mit superprovisorischen Verfügungen.

ThurgauThurgau / 03.09.2008 - 18:01:00