Teilrevision des Organisationsgesetzes
AR. Der Regierungsrat schickt eine Teilrevision des Organisationsgesetzes in die Vernehmlassung.
Zentrale Punkte der Revision sind die neue Bezeichnung einzelner Departemente sowie die Regelung von Entschädigungen für Mitglieder regierungsrätlicher Kommissionen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Februar 2008.
Die Bezeichnung der Departemente soll neu auf ein Minimum reduziert werden. Dies betrifft das Departement Bau und Umwelt, das neu «Departement Bau» heissen soll, das Departement Volks- und Landwirtschaft, neu: «Departement Wirtschaft», das Departement Sicherheit und Justiz, neu: «Departement Sicherheit» und das Departement Inneres und Kultur, das neu «Departement Inneres» heissen soll. Die übrigen Departemente ändern ihre Bezeichnung nicht.
Hintergrund der Revision ist, dass das Organisationsgesetz den Handlungsspielraum des Regierungsrates hinsichtlich der Organisationsstrukturen in der kantonalen Verwaltung stark einschränkt. Die vorgeschlagene Revision soll nun diesen Handlungsspielraum erhöhen.
Mit den in die Vernehmlassung geschickten Massnahmen wird es dem Regierungsrat möglich, auf neue Situationen und Umstände mit optimalen und effizienten Organisationsstrukturen rasch reagieren zu können.
Die bestehenden Organisationsstrukturen ändern würde der Regierungsrat nur dann, wenn ein Bedarf besteht; ein solcher Bedarf besteht zur Zeit nicht. Es geht zum heutigen Zeitpunkt einzig darum, dem Regierungsrat ein Instrument in die Hand zu geben, damit er im Bedarfsfall seine Führungs¬funktion einfach und zeitgerecht wahrnehmen kann.
Gleichzeitig wird die Aufzählung der Aufgaben der jeweiligen Departemente reduziert und auf den jeweiligen Kernbereich beschränkt. So könnten einzelne Aufgabenbereiche, die nicht zu den Kernaufgaben eines Departements gehören, leichter einem anderen Departement übertragen werden. Ein Bedarf könnte zum Beispiel dann entstehen, wenn neue Mitglieder in den Regierungsrat gewählt werden, und der Regierungsrat sich neu konstituiert.
Für die Taggelder und Spesen, die an regierungsrätliche Kommissionen ausgerichtet werden, wurde neu eine rechtliche Grundlage geschaffen. Die vorgeschlagenen Bestimmungen entsprechen den Regelungen, die der Kantonsrat für Mitglieder seiner eigenen Kommissionen vorsieht.
Dementsprechend sollen die Taggelder für einen halben Sitzungstag von 75 auf 125 Franken angehoben werden; eine ganztägige Sitzung soll statt mit 150 neu mit 250 Franken entschädigt werden. Grob geschätzt würden dadurch Mehrkosten von ca. 75’000 Franken entstehen.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende Februar 2008. Die Unterlagen sind via Internet abrufbar unter: www.ar.ch/Vernehmlassungen.



























