Teilrevision der Gemeindeordnung
Bühler. Der Gemeinderat hat, nach der Vernehmlassung bei den Parteien, die Teilrevision der Gemeindeordnung zuhanden der Volksdiskussion verabschiedet.
Die wichtigsten Änderungsvorschläge des Gemeinderates betreffen das Stimmrecht auf eigenes Verlangen für ausländische Staatsangehörige in Gemeindeangelegenheiten, die Einführung des fakultativen Referendums für die Jahresrechnung und die Wählbarkeit von in der Gemeinde nicht stimmberechtigten Personen in die Kommissionen. Wenn es nach der Meinung des Gemeinderates geht, soll Art. 13 der Gemeindeordnung vom 21. Mai 2000 (Zusammensetzung) keine Änderung erfahren. Die Anzahl der Mitglieder soll demnach bei sieben bleiben und nicht auf fünf reduziert werden. Unterschiedlich in dieser Beziehung fielen die Meinungen bei den Parteien aus.
Im Rahmen der Volksdiskussion gemäss Art. 12 Abs. 1 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat wichtige Sachfragen und Reglemente während einer von ihm zu bestimmenden Frist der Volksdiskussion unterstellen. Gemäss Abs. 2 ist jedermann befugt, Anregungen und Änderungswünsche einzureichen.
Die Einwohnerinnen und Einwohner sind hiermit eingeladen, von diesem Mitwirkungsrecht Gebrauch zu machen. Der Entwurf der Teilrevision kann bei der Gemeindekanzlei bestellt oder auf der Webseite www.buehler.ar.ch eingesehen werden.
Stellungnahmen sind bis spätestens 12. Dezember 2008 schriftlich bei der Gemeindekanzlei (zuhanden des Gemeinderats, Postfach, 9055 Bühler) einzureichen.