
Teilbedingte Gefängnisstrafe für Inzest-Vater
Herisau. Das Ausserrhoder Kantonsgericht hat den 56-jährigen Schweizer nun zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Ein Jahr lang hat ein heute 56-jähriger Schweizer seine damals zwölfjährige Tochter systematisch missbraucht. Das Ausserrhoder Kantonsgericht hat ihn nun zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Ein Jahr muss der Täter absitzen. Die Untersuchungshaft von drei Monaten wird angerechnet. Zwei Jahre Freiheitsstrafe wurden bedingt ausgesprochen, wie der Gerichtspräsident am Dienstag bekanntgab. Teilbedingte Strafen sind laut neuem Strafgesetzbuch möglich. Der unbedingte Teil muss von geringerer Dauer sein als der bedingte.
Die Probezeit wurde auf vier Jahre festgelegt. Der Mann muss als Massnahme die begonnene ambulante Therapie weiterführen. Einen Strafaufschub gibt es nicht. Die Therapie könne auch während der Freiheitsstrafe durchgeführt werden, sagte der Gerichtsvorsitzende.
Keine Vergewaltigung
Das Gericht legte eine Genugtuungssumme für das Opfer von 15’000 Franken fest. Zudem muss der Täter Gerichts- und Anwaltskosten von 27’000 Franken bezahlen. Die Genugtuung sei nicht höher, weil keine brutale Gewalt im Spiel gewesen sei, sagte der Gerichtspräsident. Die Opferanwältin hatte die Taten als Vergewaltigungen bezeichnet.
Der Vater hatte zwischen Mai 2006 und Mai 2007 nahezu an jedem Wochenende Geschlechtsverkehr mit dem Kind und es in alle erdenklichen Praktiken eingeführt. Er hatte Kinderporno-Filme heruntergeladen und einen Brutalo-Film mit Kannibalismus- und Vergewaltigungs-Szenen eingeführt. An seinem Arbeitsort fand die Polizei Sexspielzeug, Handschellen und Lederpeitschen.
Aufgeflogen war der Fall, als der Vater einer Freundin des Opfers die Polizei um Rat fragte, weil das Mädchen aus dem Elternhaus fliehen wollte. Nach anfänglichem Leugnen legte der Täter ein umfassendes Geständnis ab.
Impotenz
Vor Gericht stand ein reumütiger Täter: «Es war der grösste Fehler meines Lebens. Ich habe mich in meine Tochter verliebt und meine sexuelle Lust mit ihr ausgelebt. Es geriet alles etwas ausser Kontrolle, ich konnte keinen Riegel mehr schieben.»
Den Inzest begründete er mit seiner Impotenz. Seine Frau habe sich einen Freund zugelegt und sei jedes Wochenende weggegangen. Er sei mit Beruf, Hausarbeit und Finanzproblemen überfordert gewesen.
Als seine Tochter in die Pubertät gekommen sei, habe er sie gefragt, ob sie als Gegenleistung für seine Aufwendungen für Kleider, Schuhe und Handy bereit sei, Sex mit ihm zu haben.
Er habe sich beim Arzt ein Potenz steigerndes Mittel besorgt. Gewalt habe er nicht angewendet, sagte das Kind aus. Das sei wegen seiner körperlichen Überlegenheit auch nicht nötig gewesen.
Die Anklage und die Vertreterin des Opfers forderten eine unbedingte Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren. Der Verteidiger plädierte für eine bedingte Strafe von zwei Jahren.
Es gebe nichts zu beschönigen; der Mann werde sich nie mehr so etwas zuschulden kommen lassen. Den Inzest erklärte er mit der schwierigen Jugend das Täters in zerrütteten Familienverhältnissen. Die Mutter lebt heute mit beiden Töchtern in ihrem Heimatland.
Älterer Artikel zu diesem Thema:
«Vater missbrauchte zwölfjährige Tochter systematisch» vom 22. September 2008