Tarifordnung im Spital und Pflegeheim Appenzell
Appenzell/AI. Die Standeskommission hat die Tarifordnung 2010 im Spital und Pflegeheim Appenzell, gültig ab 1. Januar 2010, genehmigt.
Die Tarifordnung 2010 im Spital und Pflegeheim Appenzell wechselt vom bisherigen Tarifsystem in Kombination von Fall- und Tagespauschalen zum neuen System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (AP-DRG-Pauschalen genannt). Die neuen Pauschalen entsprechen in ihrem Wesen den auch in den öffentlichen Spitälern der Innerschweiz zur Anwendung gelangenden Tarifen. Beim System der diagnosebezogenen Fallpauschalen wird dem tatsächlichen Aufwand besser Rechnung getragen. Die AP-DRG-Pauschalen sind eine Vorstufe des DRG-Tarifsystems, das mit der neuen Spitalfinanzierung ab dem Jahre 2012 obligatorisch wird. Die Standeskommission (Regierungsrat) hat die Tarifordnung 2010 im Spital und Pflegeheim Appenzell, gültig ab 1. Januar 2010, genehmigt.
Vertrag mit santésuisse / Stationäre: Behandlungen auf der allgemeinen Abteilung beim Spital und Pflegeheim Appenzell
Das Innerrhoder Gesundheits- und Sozialdepartement hat mit santésuisse einen neuen Vertrag betreffend die Entschädigung und die stationären Behandlungen auf der allgemeinen Abteilung im Spital und Pflegeheim Appenzell abgeschlossen. Dieser gilt ab 1. Januar 2010 für mindestens zwei Jahre. Die von den Krankenversicherungen vergüteten Fall- und Tagespauschalen für die Behandlung von stationären Patienten bleiben für das Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr unverändert. Ab 1. Januar 2011 wird die Fallpauschale gesenkt und die Tagespauschale etwas angehoben. Die Standeskommission (Regierungsrat) hat festgestellt, dass der beschlossene Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit im Einklang steht und hat diesen gestützt auf Art. 46 Abs. 4 KVG genehmigt.



























