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Tanzverbot bleibt bestehen

AI. Der grosse Rat hat das Gesetz, welches Tanzen in der Karwoche verbietet wieder aufgenommen. Damit gilt weiterhin vom Palmsonntag bis zum Karsamstag ein Tanzverbot.

In Appenzell Innerrhoden bleibt das Tanzen während der Karwoche weiterhin verboten. Der grosse Rat verabschiedete am Montag das revidierte Gastgewerbegesetz – und nahm das ursprünglich gekippte Tanzverbot wieder auf.

In der ersten Lesung hatte das Parlament den alten Zopf des Tanzverbots in der Karwoche abgeschnitten – zur enormen Empörung der katholischen Kirche. Die Kirchen forderten den Rat in einem Schreiben auf, die beschlossene Aufhebung des Tanzverbots wieder rückgängig zu machen.

Der Rat tat dies oppositionslos. Da Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag in weiten Teilen der katholischen Bevölkerung eine grosse Bedeutung hätten, sollten Tanz- und Unterhaltungsanlässe an diesen Tagen verboten bleiben, beantragte die Kommission Recht und Sicherheit.

Damit gilt weiterhin vom Palmsonntag bis zum Karsamstag ein Tanzverbot. Mit der Beibehaltung des Tanzverbots sollte verhindert werden, dass das Gastgewerbegesetz an der Landsgemeinde abgelehnt würde.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 09.02.2009 - 17:41:00