SVP gegen neues Sozialhilfegesetz
Die SVP Appenzell Ausserrhoden lehnt die Vernehmlassung zum neuen Sozialhilfegesetz ab und weist es aus folgenden Gründen zurück.
Ein zeitgemässes Sozialhilfegesetz umfasst im Gegensatz zu einem Fürsorgegesetz ebenso folgende Bereiche: Heimbereich, Asylbereich, Vormundschaftsbereich, Jugendbereich. Alle diese Bereiche fehlen oder sind zu wenig berücksichtig worden.
Kantonalisierung
Das vorliegende Sozialhilfegesetz schwächt die Gemeinden und zielt in Richtung Kantonalisierung. Die Fachkompetenz und somit die faktische Entscheidungsgewalt wird von der Gemeinde zur kantonalen Aufnahmestelle verlagert. Der Grundsatz: ?Wer zahlt, befiehlt? wird missachtet und die Gemeinden werden nur noch zur vollziehenden Behörde.
Mit den aufgeführten Stellenprozenten für die kantonale Aufnahmestelle können gemäss Vergleichszahlen von Andrea Ferroni, Vorsteher des kantonalen Sozialamtes Graubünden, in keinster Weise die anfallenden Aufnahmeverfahren erledigt werden. Eine Ausstockung mit entsprechenden Mehrkosten wären unabdingbar.
Empfehlungen:
– Das Sozialhilfegesetz ist zu überarbeiten.
– Von einer Kantonalisierung ist abzusehen, es soll den Gemeinden die Möglichkeit einer Regionalisierung auf freiwilliger Basis geboten werden und damit die gewünschte Professionalisierung erzielt werden.
– Die zu Verfügung stehenden Mittel des Kantones sollen in eine kantonale Aufsicht, Fachberatung und Schulung von Sozialhilfebehörden verwendet werden.
– Bei einer möglichen Regionalisierung ist ebenso die Suchtberatung zu integrieren.
Zusätzliche Bemerkungen
– Die mitgelieferten Sozialhilfestatistiken wiedersprechen den Zahlen der NFA Botschaft. Es sind die effektiven Kosten der Gemeinden als Bezugsgrösse zu Berücksichtigen und nicht die Anzahl Fälle pro Gemeinde.