SVP Fraktion für Umnutzung des Zeughaus Herisau
AR. In folgender Medienmitteilung äussert sich die SVP AR zum Vorhaben des Kantons, das Zeughaus in Herisau zu kaufen.
Die Medienmitteilung im Wortlaut:
Die SVP Fraktion unterstützt den Kauf des Zeughaus in Herisau durch den Kanton für 1.2 Million Franken. Der Kaufpreis liegt einiges unter dem üblichen Marktwert und bietet dem Kanton langfristig beste Möglichkeiten an zentraler Lage in Herisau. Ebenfalls wird der Umbau und neue Nutzung durch die Kantonspolizei begrüsst. Damit können die prekären Raumverhältnisse der Kantonspolizei endlich gelöst werden. Zusätzlich kann damit auch die Sicherheit in Herisau erhöht werden.
Die SVP Fraktion unterstützt den Baukredit von 18 Millione Franken für die Umnutzung aber nur, wenn gleichzeitig alle Fremdeinmietungen bei der UBS aufgelöst werden und mit dem Verkauf von Bauland ein Teil der Finanzierung sichergestellt wird. Weiter müssen die Folgekosten für die leer werdenden Räumlichkeiten in Trogen in Rahmen der aktuellen Finanzplanung liegen.
Beim Strassenbaugesetz sieht die SVP Fraktion Handlungsbedarf, damit den Veränderungen und Anpassungen der letzten Jahre wieder Rechnung getragen wird. Insbesondere legt die SVP Wert darauf, dass die KTK (Kantonale Tiefbaukommission) ausgewogen zusammen gesetzt wird. Zusätzlich erwartet die SVP Fraktion, dass der Strassenbau- und Investitionsplan durch den Kantonsrat genehmigt werden muss und nicht nur dem Parlament zur Kenntnis vorgelegt wird. Nur so haben die Parlamentarier die Möglichkeit Einfluss auf eine ausgewogene regionale Berücksichtigung aller Gemeinden bei Strassenbau zu erreichen.
Die ausgewogene Finanzierung zwischen Gemeinden und Kanton wird unterstützt damit unnötige Begehrlichkeiten frühzeitig vermieden werden können. Durch die Harmonisierung des kommunalen Strassenwesens wird die gesetzliche Grundlagen für ein einheitliches Strassenrecht auch auf Gemeindeebene gewährleistet. Die neue Regelung für Korporations- und Flurgenossenschaftsstrassen wird ebenfalls begrüsst.
Beim Krankenversicherungsgesetz nimmt die SVP erfreut zur Kenntnis, dass kein verbindliches Ziel für Prämienverbilligungsbezüger festgelegt wird. Da in Zukunft nur noch der Bund und der Kanton die Finanzierung leisten, ist es richtig den finanziell vertretbaren Betrag für Prämienverbilligungen zur Verfügung zu stellen.
Die SVP ist erfreut, dass die Auszahlung der Prämienverbilligung nicht mehr an die Bezüger direkt sondern an die Versicherer ausbezahlt wird. Somit ist gewährleistet, dass die Steuergelder in Zukunft auch für die Krankenkassenprämien eingesetzt werden. Für die SVP ist bis heute leider noch nicht sichergestellt, dass die ausbezahlten Prämien an die Versicherer nicht höher sind als die effektiven Prämien für die Versicherten.



























