Strukturreform: Fünf statt acht Gerichts- und Wahlbezirke
Weinfelden/TG. Der Kanton Thurgau besteht nach über 200 Jahren mit je acht künftig noch aus je fünf Verwaltungs- und Gerichtsbezirken.
Die Reform der Verwaltungs- und Gerichtsstrukturen hat die Parlamentsberatungen überstanden. Künftig gibt es noch die Bezirke Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden. Die Gemeinden der aufgehobenen Bezirke Diessenhofen, Steckborn und Bischofszell werden den fünf übrigen Bezirken zugeteilt.
Der Grosse Rat hiess am Mittwoch die notwendige Verfassungsänderung mit 88 zu 8 Stimmen gut. Das letzte Wort dazu wird aber das Volk haben, weil über Verfassungsänderungen im Thurgau zwingend abgestimmt werden muss. Sowohl die Einteilung der neuen Gerichts- als auch jene der Verwaltungsbezirke
ernteten deutliche Zustimmung. Die Gerichtskreise wurden mit 89 zu 0, die Bezirkseinteilung mit 103 zu 5 Stimmen angenommen.
Die Einzelabstimmungen über die übrigen vier zu ändernden Gesetze und die drei Verordnungen fielen durchwegs deutlich für die neue Struktur aus. Sie passierten den Rat ohne eine einzige Gegenstimme.
Die neue Struktur des Thurgaus wird nötig, weil die Wahlkreise neu organisiert werden müssen. Sie differieren heute zu stark in der Grösse. Zudem müssen die Justizstrukturen den neuen eidgenössischen Straf- und Zivilprozessordnungen angepasst werden.



























