• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Streit unter Asylbewerbern endet in Messerstecherei

Holderbank/AG. Zwei Asylbewerber gingen bei einem Streit mit Gegenständen aufeinander los. Dabei wurden beide Verletzt.

Ein 19-jähriger Asylbewerber von der Elfenbeinküste wollte Musik hören, der 40-jähriger Asylbewerber aus Guinea wollte schlafen. In der Folge kam zur handgreiflichen Auseinandersetzung. Am Morgen ging der Streit weiter und endete in einer Messerstecherei. Beide wurden verletzt und mussten mit Ambulanzen in die Spitäler Aarau und Baden gebracht werden.

Heute Morgen, 4. März, kam es in einem Zimmer der Asylantenunterkunft an der Hauptstrasse in Holderbank zwischen zwei Asylbewerbern zum Streit, der seinen Anfang bereits im Laufe der Nacht nahm. Einer wollte Musik hören, der andere wollte schlafen. Nachdem sich die Lage beruhigt hatte, nahm der Streit am Morgen, gegen 10 Uhr seinen Fortgang.

Der erneute, vorerst verbale Streit im Zimmer ging vor der Unterkunft in Handgreiflichkeiten unter Einsatz von Gegenständen wie Eisenstange, zerbrochene Glasflasche und Messern über. Beim Eintreffen der Patrouillen der Regionalpolizei Lenzburg und der Kantonspolizei war die Auseinandersetzung noch immer im Gange. Der mit einem Messer bewaffnete 19-jährige bedrohte dann auch noch einen der Polizisten, jedoch ohne Folgen für den Polizisten.

Die Kontrahenten konnten schlussendlich überwältigt und festgenommen werden. Beide wurden mit Ambulanzen in die Spitäler Aarau und Baden gebracht.

Gemäss Diagnose der Ärzte erlitt der 19-jährige Verletzungen an den Händen und am Kopf sowie diverse Schürfungen, während der 40-jährige Quetschungen sowie Riss- und vermutlich Schnittverletzungen am Kopf und am Hals aufweist. Bei beiden sind die Verletzungen nicht lebensgefährlich.

Der genaue Hergang der Auseinandersetzung ist Gegenstand der eingeleiteten Untersuchung.

AargauAargau / 04.03.2009 - 16:47:07