Strategische Arbeitszonen und umstrittene Strassen
Frauenfeld. Thurgauer Gemeinden sollen künftig «strategische Arbeitszonen» für Grossansiedlungen von Gewerbe oder Industrie ausweisen können.
Im ganzen Kanton sollen so maximal 80 Hektaren Land für Grossprojekte reserviert werden.
Mit dieser Neuerung in dem am Donnerstag präsentierten Entwurf zur Änderung des kantonalen Richtplans soll eine Wiederholung der «Aldi-Ansiedlungspanne» in Müllheim-Wigoltingen verhindert werden. Dort wollte Aldi Suisse seinen schweizerischen Hauptsitz sowie ein Auslieferungslager bauen.
Bisher langwierig
Die dafür benötigte Fläche war so gross, dass eine Richtplanänderung nötig gewesen wäre. Dem Discounter dauerte das zu lange und er zog in den benachbarten Kanton St. Gallen.
In Frage kommen solche grossen Gewerbe- und Industriegebiete laut Baudirektor Jakob Stark aber nur in Gemeinden, die im Richtplan als Wirtschaftschwerpunkte ausgewiesen sind. Das sind 20 der 80 Thurgauer Gemeinden mit insgesamt 22 Schwerpunkten.
Sie liegen hauptsächlich auf der Thurtalachse und werden ergänzt durch Gemeinden im Oberthurgau, Kreuzlingen, am Untersee und im Hinterthurgau.
Die T14 wird zur BTS
Der zum zweiten Mal seit 1985 überarbeitete Richtplan macht auch Vorschläge zu neuen Strassenbauvorhaben: Die 2005 in einer Volksabstimmung abgelehnte Thurtalstrasse T14 taucht darin neu als Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) wieder auf.
Sie soll als zwei- bis dreispurige Hochleistungsstrasse realisiert werden, auf der Tempo 100 zulässig wäre. Gegenüber der abgelehnten Planung wurde die Linienführung verändert.
Auf der Oberlandstrasse von Kreuzlingen nach Amriswil
Die ebenfalls 2005 abgelehnte «Südumfahrung Kreuzlingen» erlebt eine Wiedergeburt in reduzierter Form. Sie steht als «Oberlandstrasse» im Richtplan-Entwurf. Als solche führt sie vom südlichen Ortsrand Kreuzlingens nach Amriswil.
Sie soll dabei als normale Hauptstrasse geführt werden. Eine zweite Schnellstrasse sei im Thurgau nicht sinnvoll, so Stark. In den nächsten Monaten will das Departement für Bau und Umwelt (DBU) die Bevölkerung mit Informationsveranstaltungen über diese Planung informieren.
Öffentliche Auflage
Der gesamte überarbeitete Richtplan wird jetzt bis Ende Februar öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit kann jedermann dazu Stellung nehmen. Danach wird er dem Grossen Rat vorgelegt. Stimmt dieser zu, geht er an den Bundesrat, der ihn abschliessend genehmigen muss. Dies soll, laut Stark, bis Ende 2009 der Fall sein.