Strassenverkehrsabgaben bleiben unverändert
AI. Die Standeskommission hat entschieden, dass die Strassenverkehrsabgaben für das Jahr 2009 unverändert bleiben.
Die Strassenverkehrsabgaben für das Jahr 2009 bleiben unverändert. Die Standeskommission hat entschieden, den Beschluss, der die Abgaben für das Jahr 2008 regelte, ohne materielle Änderung auch für das laufende Jahr zur Anwendung zu bringen. Der Standeskommissionsbeschluss über die Höhe der Strassenverkehrsabgaben für das Jahr 2009 ist rückwirkend auf den 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
Änderung der Anspruchsberechtigung für eine Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) spricht im Zusammenhang mit der Prämienverbilligung von den Versicherten, ohne diesen Begriff exakt zu definieren. Verschiedene Kantone haben in ihren Ausführungserlassen zur Prämienverbilligung unter dem Begriff Versicherte nur jene Personen eingeschlossen, die tatsächlich einem schweizerischen Versicherer angeschlossen sind.
Im Rahmen einer Anpassung des Standeskommissionsbeschlusses über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung präzisiert die Standeskommission Art. 3 Abs. 1 klärend dahingehend, dass eine Prämienverbilligung nur möglich ist, wenn die betreffende Person über eine Krankenpflege-Grundversicherung bei einem vom Bund anerkannten Krankenversicherer verfügt. Der Revisionsbeschluss ist rückwirkend auf 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt worden.



























