Strassensanierung Hundwil – Zürchersmühle genehmigt
Die Staatsstrasse von Hundwil bis Zürchersmühle ist ausserorts in schlechtem Zustand. Sie weist zudem eine ungenügende Breite auf. In den nächsten Jahren wird die Strasse in drei Etappen saniert.
Der Ausserrhoder Regierungsrat bewilligt für die erste Etappe von rund 800 Metern einen Kredit von knapp zwei Millionen Franken.
Die Staatsstrasse Hundwil – Zürchersmühle ist als Staatsstrasse dritter Klasse und verkehrstechnisch als eine Lokalverbindungsstrasse eingestuft. Sie trägt mit durchschnittlich 800 Fahrzeugen täglich wenig Verkehr – und ist im Ausserortsbereich kaum zeitgemäss ausgebaut: Die Fahrbahnbreite variiert zwischen 4.8 und 5.3 m, Sicherheitsabstände und Bankette fehlen. Zudem weisen Risse in der Fahrbahn auf einen ungenügend tragfähigen Strassenoberbau hin. Nun wird sie in den nächsten Jahren etappenweise saniert. Die erste Etappe umfasst den Abschnitt Hinterebnet bis Munitionsdepot und ist 800 Meter lang.
Die Strasse wird auf eine Grundbreite vom 5.50 m ausgebaut. Dies ermöglicht das gefahrlose Kreuzen zweier Personenwagen. Talseitig wird ein Bankett von 0.75m Breite angehängt. Das bergseitige Bankett wird als Belagsschale ausgebildet und dient gleichzeitig der Längsentwässerung der Strasse. Auf die bestehenden Beläge wird eine neue Trag- und später eine Deckschicht eingebaut.
Genügend Bankette gewähren Sicherheit
Die Strecke ist zwar als Radroute signalisiert, doch ist sie nicht Bestandteil der regionalen und nationalen Radwege. Somit ist sie im kantonalen Richtplan nicht als für Radfahrer auszubauende Strecke bezeichnet. Auf der Strecke sind zudem wenig Fussgänger unterwegs, und nur auf einer kurzen Strecke führt ein Wanderweg der Strasse entlang. Auf einen speziellen Bereich für den Langsamverkehr wird daher – und wegen der geringen Frequenzen – verzichtet. Genügend Bankette sollen aber als Sicherheitsraum dienen.
Für die erste Sanierungsetappe sind 1.98 Millionen Franken budgetiert. Die Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten der kantonalen Strassenrechnung. Der Ausserrhoder Regierungsrat genehmigt Bauprojekt, Rodung und Kredit und ermächtigt das kantonale Tiefbauamt, das öffentliche Auflageverfahren durchzuführen. Der Bau ist für die Jahre 2009/2010 geplant.



























