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Strafvollzug – spezielle Isolationsstationen eingerichtet

Die gesamte Bevölkerung ist durch die Coronapandemie stark gefordert. Dies gilt auch für die Sicherheitsorgane, die in dieser Situation ebenfalls stark beansprucht sind. Ihre Einsatzfähigkeit für die Sicherheit der Bevölkerung ist gewährleistet. Zum Schutz dieser Mitarbeitenden, aber auch zum Erhalt der Durchhaltefähigkeit der eingesetzten Organisation, wurden verschiedene Massnahmen ergriffen.

Die Einsatzkräfte der Sicherheitsdirektion erfüllen auch in der aktuellen Lage die notwendigen Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Wie das Personal im Gesundheitswesen werden die Einsatzkräfte der Sicherheitsdirektion seit einigen Wochen sehr stark gefordert. Für viele ist Homeoffice nicht möglich, weil sie ihre Aufgaben vor Ort und in direktem und teilweise nahem Kontakt mit Personen erfüllen müssen.

Als Betreuerin oder Betreuer in einer Justizvollzugsanstalt, als Mitarbeitende im Asyl- und Migrationsbereich oder als Polizistin oder Polizist auf Patrouille können die vom BAG empfohlenen Abstandsregeln oft nur schwer oder gar nicht eingehalten werden. Ein Ausweichen ist nicht möglich. Die Aufgaben müssen trotzdem erfüllt werden. Die Sicherheitsdirektion hat deshalb in den vergangenen Wochen laufend die Schutzmassnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für betreute Personen und betroffene Bürger der aktuellen Lage angepasst. Dies auch mit Blick auf die derzeit noch unsichere Entwicklung in den kommenden Wochen.

Massnahmen im Strafvollzug
Bereits seit Mitte Februar wurden im Strafvollzug Massnahmen getroffen, um Infektionen mit dem Coronavirus in den Vollzugseinrichtungen möglichst zu vermeiden. Alle Besucher inkl. Handwerker mussten bereits zu diesem Zeitpunkt einen Fragebogen ausfüllen, ob sie sich zuvor in einem Gebiet, in welchem die Ausbreitung des Coronavirus bekannt war, aufgehalten haben und ob sie bestimmte Symptome aufweisen. Dasselbe galt für neu eintretende Eingewiesene in Haft und Vollzug. Berührungen bei Besuchen waren untersagt, des Weiteren trugen Besuchende Atemschutzmasken oder der Besuch fand hinter einer trennenden Glasscheibe statt. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt wurden Personen, die sich in Freiheit befinden und von denen keine Gefährdung ausgeht, für Kurzstrafen unter 30 Tagen nicht mehr aufgeboten.

Dies um einer zu hohen Belegung der Vollzugseinrichtungen entgegenzuwirken. Ab März wurden vulnerable eingewiesene Personen zu ihrem Schutz von der Arbeitspflicht entbunden. Zwei spezielle Isolationsstationen in der JVA Witzwil und im RG Burgdorf wurden für Infizierte eingerichtet.

Es ist sinnvoll, diese Isolationsstationen in einer bestehenden Einrichtung vorzusehen, verfügen diese doch bereits über einen eigenen Gesundheitsdienst mit Arztvisite – Fachpersonal, das somit nicht anderswo abgezogen werden muss. Zudem besteht ein regelmässiger Austausch mit den offiziellen medizinischen Stellen wie dem Kantonsarztamt. Mitte März wurde eine generelle Besucher-, Urlaubs- und Ausgangssperre für alle Organisationseinheiten des Justizvollzugs verfügt. Auch wurden allen vulnerablen Personen in Halbgefangenschaft, die über ein intaktes soziales Umfeld verfügen, ein Haftunterbruch gewährt.

Eine Strafanstalt ist aber nicht völlig isoliert von der Umwelt. Kontakte zwischen Personen sind auf ein Minimum reduziert worden. Das Personal im Justizvollzug verfügte schon vor der Coronavirus-Pandemie über viel Erfahrung im Umgang mit übertragbaren Krankheiten. Der Betrieb wurde so weit als möglich vereinfacht, um Personalressourcen im Hinblick auf möglich Krankheitsausfälle in Reserve zu halten. In den Vollzugseinrichtungen ist die Arbeit von Insassen inzwischen eingestellt, resp. auf das Minimum reduziert, damit das Abstandsgebot eingehalten werden kann.

Massnahmen bei der Polizei
Auch die Kantonspolizei Bern ist nach wie vor voll einsatzfähig und erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag. Sie übernimmt bei der Durchsetzung der vom Bundesrat verhängten Verhaltensanweisungen eine wichtige Rolle. So sind derzeit viele Patrouillen unterwegs. Dies um einen Beitrag zur Eindämmung des Virus zu leisten und gleichzeitig für die Bevölkerung präsent zu sein. Da sich die Polizistinnen und Polizisten naturgemäss bei ihrer Arbeit, beispielsweise der Betreuung von Personen in Not oder bei Anhaltungen exponieren müssen, wurde eine langfristige Planung erstellt, um die Durchhaltefähigkeit gewährleisten zu können.

Massnahmen in der Asylbetreuung
Die Gesundheit und der Schutz der vom Bund zugewiesenen Personen des Asylbereichs und des Betreuungspersonals stehen im Vordergrund. Der Transfer von Personen mit rechtskräftigen Wegweisungsentscheiden in die Rückkehrzentren wurde deshalb vorerst gestoppt. In den vergangenen Wochen haben der Migrationsdienst und die für die Betreuung von Asylsuchenden zuständigen Asylsozialhilfestellen zudem weitere Massnahmen im Bereich der Information, der raschen Isolierung von Corona-Verdachtsfällen sowie der technischen Schutzvorkehrungen und erhöhten Hygienestandards umgesetzt.

Mitte März wurde die Unterkunft Eschenhof für besonders verletzliche Asylsuchende – Betagte sowie Personen mit Vorerkrankungen – in Betrieb genommen. Zudem wurden vorderhand drei weitere Unterkünfte aus der strategischen Reserve in enger Absprache mit den betroffenen Gemeinden aktiviert und teilweise schon eröffnet. Die Asylsozialhilfestellen, die Standortgemeinden und die Regierungsstatthalterinnen und –statthalter unterstützen die Sicherheitsdirektion in der raschen Umsetzung zeitgerechter Massnahmen.

Übrige Bereiche
Für das Care Team Kanton Bern wurden spezielle Richtlinien während der Coronavirus-Pandemie erlassen, die das Risiko für die Mitarbeitenden minimiert, beispielsweise telefonische Betreuung. Die Schalter des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts (SVSA) sind geschlossen. Die meisten Geschäfte der Fahrzeug- und Führerzulassung (Ausweisgeschäfte, Kontrollschilder u.a.) können über den Postweg oder online erledigt werden. Auch das telefonische Contact Center bleibt offen.

Die praktischen Führer- und Theorieprüfungen sind eingestellt. Die periodischen Fahrzeugprüfungen finden nicht mehr statt, mit ganz wenigen Ausnahmen für wichtige Transporte. Freiwillige Fahrzeugprüfungen sind für Handänderungen und Ersteinlösungen noch möglich. Damit kann das SVSA die Automobilbranche bestmöglich unterstützen.

Die Schalter-Dienstleistungen der Zivilstandsämter und des Pass- und Identitätskartendienstes wurden auf das Notwendige reduziert bzw. geschlossen. Die Prozesse wurden so angepasst, dass die Empfehlungen des BAG umfassend umgesetzt werden können und die betroffenen Bürger und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt bleiben. So bieten namentlich die Zivilstandsämter Kindesanerkennungen sowie Trauungen unter bestimmten Voraussetzungen und das Ausweiszentrum Bern die Ausstellung des Notpasses an.

Die Nicht-Schalter-Dienstleitungen laufen weiter. So ist beispielsweise die Beurkundung von Geburten und Todesfällen in den Zivilstandsämtern garantiert.

Der Sicherheitsdirektor Philippe Müller dankt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz.

Kanton Bern

BernBern / 06.04.2020 - 08:50:20