Strafuntersuchungen eingestellt
Zürich. Am 03.06. wurden die Strafuntersuchungen gegen Thomas Matter und Rumen Hranov vollumfänglich eingestellt.
Gestützt auf diverse Strafanzeigen von Rumen Hranov in Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der swissfirst AG mit der Bellevue Holding AG führte die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich, Wirtschaftsdelikte, seit dem 15. November 2005 eine Strafuntersuchung gegen den ehemaligen CEO der swissfirst AG, Thomas Matter, betreffend Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Insiderhandel, Nötigung und Verletzung des Bankgeheimnisses.
Im Verlaufe der Untersuchung eröffnete die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich, Wirtschaftsdelikte, gestützt auf eine Eingabe von Thomas Matter auch ein Strafverfahren gegen den Anzeigeerstatter und ehemaligen Grossaktionär der swissfirst AG, Rumen Hranov, betreffend falschem Zeugnis.
In beiden Strafverfahren konnten die Verdachtsmomente nicht anklagegenügend erstellt werden. Zudem haben sich die Parteien im Frühjahr 2008 zivilrechtlich geeinigt und für die Strafverfahren gegenseitig sog. Desinteressenerklärungen abgegeben.
Beide Verfahren wurden nach umfangreichen Ermittlungen am 03.06.2008 vollumfänglich eingestellt.
Die Kosten dieser Verfahren wurden auf die Staatskasse genommen. Thomas Matter hat in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren auf die Ausrichtung einer Entschädigung verzichtet.



























