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Stimmrechtsbeschwerden abgelehnt

Heiden. Der Regierungsrat weist zwei Beschwerden ab, die verlangen, dass der Gemeinderat Investitionen in das Bürgerheim Bischofsberg den Stimmberechtigten unterbreitet.

Der Regierungsrat begründet die Abweisung damit, dass die Investitionen keine Ausgaben im finanztechnischen Sinne darstellen, über die das Volk abstimmen muss.

Das Bürgerheim Bischofsberg wurde bis letztes Jahr dem Bund vermietet, der es als Unterkunft für Asylsuchende nutzte. Nach Ablauf des Mietvertrages mit dem Bund beschloss der Gemeinderat von Heiden, das Bürgerheim Bischofsberg an den Betreiber eines «Bed and Breakfast» zu vermieten. Dabei fasste der Gemeinderat einen Ausgabenbeschluss über 125 000 Franken für erforderliche Investitionen. In der Folge wurden Unterschriftenlisten für ein fakultatives Referendum eingereicht. Die Unterzeichnenden verlangten, dass der Ausgabenbeschluss dem Heidener Stimmvolk vorgelegt wird. Der Gemeinderat Heiden lehnte dies mit der Begründung ab, dass die Kosten für die Renovation des Gebäudes eine gebundene Ausgabe darstellen, dass laut Gemeindeordnung über gebundene Ausgaben keine Urnenabstimmung durchgeführt wird und dass ein Referendum somit nicht möglich ist. Gegen diesen Beschluss wurden beim Regierungsrat zwei Beschwerden erhoben.

Der Regierungsrat hält fest, dass nach dem Finanzhaushaltsgesetz nur die Verwendung von Finanzvermögen für die öffentliche Aufgabenerfüllung eine Ausgabe darstellt. Eine reine Umschichtung innerhalb des Finanzvermögens gilt nicht als Ausgabe. Eine Ausgabe liegt demnach nur vor, wenn der Bestand des Verwaltungsvermögens, das heisst des Vermögens, das dem Gemeinwesen unmittelbar dient (zum Beispiel Schulhaus, Gemeindehaus), verändert wird. Die Liegenschaft Bischofsberg gehört unbestritten zum Finanzvermögen der Gemeinde Heiden. Das Objekt stammt aus einer Schenkung und darf nicht verkauft werden. Die im Zusammenhang mit der Renovation der Liegenschaft anfallenden Kosten stellen Investitionen in das Finanzvermögen dar. Diese dienen der Substanzerhaltung eines Objektes im Finanzvermögen und erfolgen, um eine ertragsbringende Vermietung zu ermöglichen. Aufgrund dieser Erwägungen kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass im vorliegenden Fall aus finanztechnischer Sicht keine Ausgaben getätigt werden. Deshalb ist das Vorgehen des Gemeinderates Heiden nicht zu beanstanden, der hier in alleiniger Kompetenz über die entsprechenden Kosten befinden kann.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 07.02.2008 - 10:41:00