Steuersenkungen für Einkommen und Vermögen geplant
AR. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden will tiefe und mittlere Einkommen sowie Vermögen steuerlich entlasten.
Die Entlastung der Einkommen soll durch höhere Abzüge für Versicherungen und Zweitverdiener sowie eine Anpassung des Steuertarifes erfolgen. Weiter sollen Vermögen tiefer besteuert und die Freibeträge erhöht werden. Dies sind die wesentlichen Elemente der geplanten Revision des Ausserrhoder Steuergesetzes, die rund 14,9 Millionen Franken kostet. Die Ausserrhoder Regierung schickt die entsprechenden Vorschläge in die Vernehmlassung. In Kraft treten wird die Gesetzesrevision voraussichtlich im Jahr 2010.
Grundsätzlich geht es um die steuerliche Entlastung von Einkommen und Vermögen, was bereits anlässlich der letzten Revision des Steuergesetzes angekündigt wurde. Aufgrund der nach wie vor guten finanziellen Situation von Kanton und Gemeinden kann diese neue Steuergesetzrevision auf das Jahr 2010 hin geplant werden. Die geplanten Massnahmen kosten rund 14,9 Millionen Franken.
Steuerliche Massnahmen beim Einkommen
Die Abzüge für «Versicherungsbeiträge» sollen bei Verheirateten von 3800 auf 4200 Franken und bei Alleinstehenden von 1900 auf 2100 Franken sowie bei Kindern von 600 auf 700 Franken erhöht werden, unter anderem wegen der gestiegenen Teuerung.
Der «Zweiverdienerabzug» bei Verheirateten soll analog demjenigen für die direkte Bundessteuer angepasst werden. Dieser Abzug bezweckt eine möglichst identische Steuerbelastung zwischen verheirateten und im Konkubinat lebenden Doppelverdienern. Der Abzug beträgt 10 Prozent der Nettoerwerbseinkünfte, im Minimum 2’400 und im Maximum 5’000 Franken.
Der «Einkommenssteuer-Tarif» soll angepasst werden, weil tiefe und mittlere Einkommen im Vergleich stärker belastet sind. Auch die Progression bis 115’000 Franken für Verheiratete und bis 90’000 Franken für Alleinstehende soll gemildert werden.
Flat Rate Tax
Geprüft, aber nicht berücksichtigt wurde die Einführung eines Besteuerungssystems nach dem Prinzip einer «Flat Rate Tax». Bei diesem Modell würden die tiefen und hohen Einkommen entlastet und als Konsequenz die mittleren Einkommen im Verhältnis stärker belastet. Dies widerspricht der Zielsetzung der vorgesehenen Revision.
Steuerliche Massnahmen beim Vermögen
Der Tarif für die Vermögenssteuer soll auf einen einheitlichen Satz von 0,5 Promille gesenkt werden. Die steuerfreien Beträge beim Vermögen sollen bei Verheirateten von 100’000 auf 150’000 Franken und bei Alleinstehenden von 60’000 auf 75’000 Franken erhöht werden. Das steuerfreie Vermögen pro Kind soll bei einem Betrag von 20’000 Franken belassen werden.
Finanzielle Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden
Durch die geplante Revision entstehen Steuerausfälle über insgesamt 14,9 Millionen Franken (Kanton 6,3 Millionen / Gemeinden 8,6 Millionen). Um den Gemeinden Spielraum für eigene Steuerfusssenkungen offen zu lassen, soll ein Teil ihrer Steuerausfälle allenfalls ausgeglichen werden.
Zur Klärung dieser Frage werden drei Varianten in die Vernehmlassung gegeben:
In der ersten Variante ist vorgesehen, dass der Kanton den Gemeindeanteil (6,2 Millionen Franken) von 50 Prozent an den Nettokosten der individuellen Prämienverbilligung (IPV) übernimmt. Bei dieser Variante trägt der Kanton 12,5 Millionen Franken der gesamten Steuerausfälle von 14,9 Millionen Franken.
In der zweiten Variante tragen die Gemeinden ihre Steuerausfälle selber, aber im Gegenzug senkt der Kanton seinen Steuerfuss als Ausgleich für die Belastung der Steuerzahlenden.
In der dritten Variante tragen die Gemeinden die Steuerausfälle ebenfalls selber, aber der Kanton übernimmt als teilweisen Ausgleich der Steuerausfälle noch zu bestimmende Aufgaben von den Gemeinden. Dies würde im Rahmen einer weiteren Aufgabenentflechtung gemäss den Vorstellungen bei der NFA/KFA-Umsetzung geschehen.
Die Vernehmlassung der Teilrevision des Steuergesetzes dauert bis zum 30. Mai. Die entsprechenden Unterlagen können auf der Homepage von Appenzell Ausserrhoden abgerufen werden unter www.ar.ch



























