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Steuersekretär verurteilt: Falschbeurkundung in Form elektronischer Lügen

Frauenfeld/TG. Das Obergericht hat den ehemaligen Steuersekretär einer Hinterthurgauer Gemeinde wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung im Amt und Amtsanmassung zu einer Geldstrafe von 38’400 Franken und einer Busse von 3000 Franken verurteilt.

Die Geldstrafe – 240 Tagessätze zu je 160 Franken – wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Busse muss laut dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil direkt bezahlt werden.

Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 48’000 Franken und eine Busse von 3000 Franken gefordert. Die Verteidigung wollte einen Freispruch.

In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Münchwilen den 45-Jährigen zu 4800 Franken Geldstrafe bedingt und 500 Franken Busse verurteilt. Es hatte ihn lediglich in zwei Fällen der Amtsanmassung schuldig befunden.

Computer des Kollegen benutzt
Der Beklagte hatte als Steuersekretär die Steuererklärungen des Vize- Gemeindeammanns und eines Ehepaares wissentlich falsch ausgefüllt. Das tat er nicht am eigenen, sondern am Computer des kantonalen Veranlagungsbeamten, mit dem er das Büro teilte.

Da der Computer die neuen Angaben unter dem Namen des Veranlagungsbeamten speicherte, spricht das Obergericht in seinem Urteil von „Falschbeurkundung im Sinn einer elektronischen Lüge“.

Vorsatz erkannte das Obergericht aber nur in einem der beiden Fälle: Der Steuersekratär hatte vom Veranlagungsbeamten gekürzte Abzüge stärker nach oben korrigiert als dies sogar die Steuerpflichtigen gewollt hatten.

Im anderen Fall sei er wohl von der plötzlichen Bereitschaft des Vize- Gemeindeammanns überrascht worden, endlich die lange verzögerte Steuererklärung abzugeben.

Auch die eigene Steuererklärung geschönt
Der Steuersekretär hatte aber auch für seine eigene sowie für die Steuererklärung einer Firma, bei der er Geschäftsführer war, falsche Angaben gemacht. Damit machte er sich laut Obergericht der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig.

Einen Freispruch mangels Beweisen erhielt der Beklagte vom Vorwurf der Urkunden-Unterdrückung. Sein Geschäftsführer-Vertrag war aus den Akten verschwunden. Das Obergericht fand, es deute viel darauf hin, dass der Steuersekretär ihn habe verschwinden lassen. Aber das könne man ihm letztlich nicht beweisen.

ThurgauThurgau / 19.08.2009 - 11:12:43