Steuerfuss auf 70 Prozent festgesetzt
Gemäss Artikel 30 unserer Gemeindeordnung untersteht dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Nach Artikel 11 der Gemeindeordnung beträgt die Referendumsfrist 30 Tage, vom Tage der Bekanntmachung des Beschlusses an gerechnet.
Die Interpellation «Einkaufszentren am Dorfrand» wird beantwortet.
Das Protokoll des Gemeindeparlaments kann hier abgerufen werden.