«Steuerakten sollen leichter geöffnet werden können»
Thurgau. Der Regierungsrat hat die Möglichkeit zur Öffnung der Steuerakten gegenüber öffentlichen Organen weiter gefasst.
Er hat dazu die Verordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern angepasst. Dies soll zu mehr Sicherheit in der Anwendung führen.
Gemäss Steuergesetz kann das Departement für Finanzen und Soziales aus wichtigen Gründen öffentlichen Organen Auskünfte aus den Steuerakten erteilen oder die Veranlagungsbehörden dazu ermächtigen. Der Regierungsrat oder das Departement können für bestimmte Auskünfte generelle Ermächtigungen erteilen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die Eröffnung einer Strafuntersuchung sowie die Anordnung der Aktenöffnung durch den Richter. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Begriffsumschreibung zu eng gefasst ist. Dies hat bei den Veranlagungsbehörden in letzter Zeit vermehrt zu Unsicherheit in der Anwendung geführt und die Zusammenarbeit zwischen Behörden unnötig erschwert. Deshalb heisst es neu in der Verordnung, ein «wichtiger Grund» liege vor, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Auskunft über die Steuerdaten bestehe. Ein solches Interesse ist dann gegeben, wenn die Auskunft über die Steuerdaten für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe notwendig ist, nicht auf andere Art beschafft werden kann und keinen unverhältnismässigen Eingriff in die Rechte des Steuerpflichtigen darstellt. Im Weiteren wird in der Verordnung auch der Verfahrensablauf geklärt.
Angleichung des Lebensmittelrechts an das EU-Recht ist sinnvoll
Die Schweiz soll künftig an den Systemen der Lebensmittel- und Produktesicherheit der EU teilnehmen können. Das schlägt der Bundesrat mit der Revision des Lebensmittelrechts vor. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst grundsätzlich diese Absicht des Bundesrates, will aber in einzelnen Bereichen noch etwas weiter gehen.
Die vom Bund vorgeschlagenen Angleichungen sind einerseits eine wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes in einem globalisierten Markt. Andererseits sollen sie gleichzeitig zur Vereinfachung des Warenverkehrs mit der EU sowie zur Senkung des Preisniveaus in der Schweiz beitragen. Das System der EU-Lebensmittelsicherheit geht in verschiedenen Bereichen weiter als dasjenige des schweizerischen Lebensmittelrechts, zum Beispiel mit Schnellwarnsystemen, Betriebsbewilligungen oder Hygienekriterien. Will sich die Schweiz an diesen Systemen beteiligen, muss sie ihr Recht anpassen.
Mit Blick auf den Verbraucherschutz erachtet der Regierungsrat diese Anpassung als sinnvoll. Wünschenswert sei es, alle Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit analog der EU in einem Gesetz zusammenzuführen. Der vorliegende Entwurf umfasse namentlich nicht die Futtermittel, die der Lebensmittelproduktion dienenden Tieren verfüttert werden. Es seien aber gerade diese Futtermittel gewesen, die in der Vergangenheit häufig die Ursache für sogenannte Lebensmittelskandale waren. Diese Diskrepanz zwischen der schweizerischen und europäischen Gesetzgebung gelte es zu beheben.
Im Weiteren erachtet der Regierungsrat die heutige Struktur der Lebensmittelkontrolle auf Bundesstufe als nicht mehr vereinbar mit den Prinzipien der EU. Die Zuständigkeiten von verschiedenen eidgenössischen Departementen und Ämtern führe aus Sicht der Kantone zu komplizieren Abläufen und zu unübersichtlichen sowie kaum nachvollziehbaren Erlassen.
Keine Bevorzugung von Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt eine erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit einem Schweizer Hochschulabschluss ab. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden der staatspolitischen Kommission des Nationalrates.
Der geplante Gesetzesentwurf sieht vor, dass auch Personen aus Nicht-EU- oder EFTA-Staaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitsmarkt zugelassen werden, wenn deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.
Der Regierungsrat ist gegen eine solche Gesetzesänderung. Er schreibt in seiner Stellungnahme, dass es bereits aufgrund der heute geltenden rechtlichen Regelungen möglich sei, Personen mit einem in der Schweiz abgeschlossenen Studium die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu erleichtern, wenn diese von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse sei. Eine generelle Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss würde der Politik des Bundes, Drittstaatenangehörige nur bei ausgewiesenem Bedarf zuzulassen, widersprechen und neue Ungerechtigkeiten schaffen. Nach Ansicht des Regierungsrates wäre es beispielsweise schwer nachvollziehbar, weshalb Absolventinnen und Absolventen europäischer oder internationaler Topuniversitäten nicht auch automatisch zugelassen werden sollten. Zudem könnte auch die automatische Zulassung anderer Arbeitskräfte von der Wirtschaft erwünscht sein. Die entsprechenden Bedürfnisse würden sich laufend ändern.
Weitere Meldungen:
Der Regierungsrat ist einverstanden mit einer Verordnung, welche die Einführung der Biometrie im Ausländerausweis regelt. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes. Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. Gemäss diesem hat sich die Schweiz bereit erklärt, alle Schengen relevanten Rechtsakte grundsätzlich zu übernehmen. In der vorliegenden Verordnung werden die Sicherheitselemente und biometrischen Merkmale festgelegt, die von den Mitgliedstaaten im einheitlichen Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige verwendet werden müssen. Der Regierungsrat regt jedoch an, das im heutigen Ausweis fehlende Einreisedatum wieder aufzunehmen.
Der Regierungsrat begrüsst den Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr sowie über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen. Das schreibt er in seiner Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Finanzdepartements. Das Abkommen sieht vor, dass es im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU auch nach der Einführung der neuen EU-Sicherheitsvorschriften keine Voranmeldung gibt. Dies wird durch die anerkannte Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards beider Vertragsparteien ermöglicht. Das Abkommen enthält Mechanismen zur Übernahme des geltenden und künftigen EU-Rechts. Im vorliegenden Fall hält der Regierungsrat die Lösung für vertretbar. Ob aber dieses Vorgehen auch auf andere Bereiche übertragen werden kann, ist für ihn noch offen.
Der Regierungsrat hat den Vertrag zwischen der Spital Thurgau AG und «santésuisse» betreffend Behandlungen in der Akut-Tagesklinik der kantonalen Psychiatrischen Klinik Münsterlingen genehmigt. Der Vertrag tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2009 in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Im Vertrag werden unter anderem die Aufnahmepflicht, die gegenseitige Information, die Nichtpflichtleistungen sowie die Rechnungsstellung und Qualitätssicherung geregelt.
Der Regierungsrat hat die Schreinerarbeiten für den Umbau der Schalterhalle des Strassenverkehrsamtes in Frauenfeld vergeben. Die Arbeiten werden zum Betrag von 158 000 Franken von der Firma Erich Keller AG, Sulgen, ausgeführt.