Statt 6:4:2 neu 5:5:1?
Der Kanton Thurgau soll neu in je fünf Wahl- und Gerichtskreise sowie einen Zivilstandskreis eingeteilt werden.
Diese neue Lösung unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat aufgrund der Stellungnahmen in der Vernehmlassung. Der bisherige Vorschlag mit sechs Wahl-, vier Gerichts- und zwei Zivilstandskreisen soll nicht mehr weiter verfolgt werden.
Die Organisationsstruktur im Kanton Thurgau soll gestrafft und modernisiert werden. Die heutige Lösung mit acht Bezirken ist mehr als 200 Jahre alt und soll abgelöst werden. Die Strukturreform soll zeitgleich mit dem bundesweit einheitlichen Zivil- und Strafprozessrecht voraussichtlich im Jahr 2010 bzw. 2011 in Kraft treten. Nach der Publikation eines umfassenden Berichts zur Überprüfung der Organisationsstrukturen im April 2007 folgte ein Vernehmlassungsverfahren, das vom Dezember 2007 bis Mitte März 2008 dauerte.
Zu diesem Verfahren gingen zahlreiche, auch kritische Stellungnahmen ein. In Bezug auf die Aufhebung der Bezirke und die Neueinteilung in sechs Wahl- und vier Gerichtskreise gingen die Meinungsäusserungen weit auseinander. Der Regierungsrat hat die Anliegen geprüft und schlägt nun eine Neueinteilung des Kantons in fünf identische Wahl- und Gerichtskreise vor. Das hat nebst der geografischen Übereinstimmung zusätzlich den Vorteil, dass der Begriff der Bezirke beibehalten werden kann. Auch bezüglich der Zuteilung von einzelnen Gemeinden in die neuen fünf Bezirke konnte den in der Vernehmlassung geäusserten Wünschen weitgehend entsprochen werden. Als wenig sinnvoll erscheint dem Regierungsrat dagegen eine Verlangsamung der Reformschritte. Er möchte sie je nach Umsetzung der eidgenössischen Prozessgesetze auf den 1. Januar 2010 oder allenfalls 2011 umsetzen.
Auf breite Ablehnung stiess die Idee, die Sitze für erstinstanzliche Gerichte nicht nur in den grössten Gemeinden anzusiedeln. Aus diesem Grund schlägt der Regierungsrat nun Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden als Sitz der neuen fünf Bezirksgerichte vor. Mit der Erweiterung der Anzahl Bezirksgerichte von vier im Vernehmlassungsvorschlag auf fünf in der Botschaft müssen auch die Amtsgebiete der Staatsanwaltschaften neu gestaltet werden. Sie sollen neu mit den Polizeiregionen übereinstimmen und ihre Sitze in Bischofszell, Frauenfeld und Kreuzlingen haben.
Zu verschiedenen Bemerkungen Anlass gaben die vorgeschlagenen Kompetenzen der Einzelrichterinnen und Einzelrichter sowie die Abschaffung des Fünfergremiums bei den Bezirksgerichten. Es wurde ins Feld geführt, dass einzelrichterliche Entscheide die Richterinnen und Richter angreifbarer machten und dass sie zu einer Personifizierung der Urteile führten. Diesen Überlegungen kann sich der Regierungsrat nicht anschliessen. Er möchte nicht auf die in der schweizerischen Strafprozessordnung ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit verzichten und somit für kleinere Delikte einen Einzelrichter einsetzen. Den geäusserten Vorbehalten will er jedoch insofern Rechnung tragen, als Einsprachen gegen Strafbefehle der Staatsanwaltschaft nicht einzelrichterlich, sondern vom Dreiergremium behandelt werden sollen. Für schwere Delikte mit einem Strafantrag von über drei Jahren Freiheitsentzug soll zudem das Fünfergremium an den Bezirksgerichten beibehalten werden.
Ins Schussfeld der Kritik geriet in der Vernehmlassung auch der Vorschlag, die Nebenamtlichkeit bei den Bezirksgerichten und beim Obergericht abzuschaffen. Die vorgebrachten Argumente gegen die Abschaffung sind für den Regierungsrat aber nicht stichhaltig. Er ist vielmehr überzeugt, dass mit der vorgesehenen Bildung von fünf Bezirksgerichten für die Berufsrichterinnen und -richter attraktive Arbeitspensen mit guter Besoldung geschaffen werden. Dadurch seien sie nicht mehr auf eine Nebenbeschäftigung angewiesen. Nicht ausgeschlossen wird damit indessen die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit.
Ferner will der Regierungsrat an der Umsetzung der neuen Strukturen bei den Bezirksgerichten parallel zum Inkrafttreten der neuen Prozessgesetze auf Bundesebene festhalten. Von verschiedener Seite wurde kritisiert, dass die organisatorischen Anpassungen der Behördenstruktur während einer laufenden Amtsdauer erfolgen sollen. Er erachtet es als nicht sinnvoll, für eine Zeitdauer von lediglich eineinhalb bis maximal zweieinhalb Jahre eine Übergangsregelung zu schaffen, die zusätzliche Belastungen verursachen würde.
Bezüglich der Kosten schreibt der Regierungsrat, dass durch die Konzentration der Strafverfolgungsbehörden auf eine Generalstaatsanwaltschaft und drei regionale Staatsanwaltschaften Raum- und Infrastrukturkosten eingespart werden können. Dasselbe gelte auch für die Neuregelung mit nur noch fünf statt acht Bezirksgerichten. Ebenso zeigten sich bei den Personalkosten gewisse Einsparmöglichkeiten, die zu beziffern im Moment aber nicht möglich sei.
Schliesslich schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat nur noch einen Zivilstandskreis im Kanton vor. Heute gibt es noch deren acht. In die Vernehmlassung schickte der Regierungsrat eine Lösung mit noch zwei Zivilstandskreisen. Die Stellungnahmen zur Neueinteilung des Kantonsgebietes fielen in der Vernehmlassung kontrovers aus. Nach eingehender Prüfung hat sich der Regierungsrat für eine zukunftsweisende Lösung mit nur noch einem Zivilstandskreis entschieden. Die Tatsache, dass die Informatisierung des Zivilstandsdienstes einen Strukturwandel in einem nicht voraussehbaren Ausmass zur Folge hatte, hat dem Regierungsrat einen klaren Handlungsbedarf aufgezeigt. Er ist sich aber auch bewusst, dass sich mit der vorgeschlagenen Lösung die geografische Distanz zum einzelnen Bürger vergrössert. Durch eine weitere Professionalisierung der Dienstleistungen und durch den verstärkten Einbezug des elektronischen Behördenverkehrs kann nach Ansicht des Regierungsrates die Bürgernähe dennoch gewährleistet, wenn nicht sogar verbessert werden. Ebenso soll daran festgehalten werden, dass Trauungen in den Gemeinden stattfinden können. Als Standort für den Sitz des einzigen Zivilstandsamtes steht Weinfelden im Vordergrund. Gemäss Berechnungen soll mit der vorgeschlagenen Lösung rund ein Drittel der bisherigen Kosten in diesem Bereich eingespart werden können.



























