Starker Feuerbrandbefall
AR. Es ist dieses Jahr wiederum mit einem starken Feuerbrandbefall auf den Kernobstbäumen und Zierpflanzen zu rechnen. Die Kontrolleure sind wieder unterwegs.
Die Kontrolleure sind ab dieser Woche unterwegs im Landwirtschaftsgebiet und in den Gärten. Wenn sie vom Feuerbrand befallene Pflanzen finden, werden sie mit dem Bewirtschafter oder Garteneigentümer die Sanierungsmassnahmen festlegen. Rückschnitte sind sinnvoll, wenn nicht nur einzelne Blütenbüschel betroffen sind, sondern wenn sich der Feuerbrand in Pflanzentrieben ausbreitet. Wenn sich also das Laub eines ganzen Triebstückes braun (bei Apfel) oder schwarz (bei Birnen) verfärbt und sich die Triebenden bogenförmig abbiegen.
Diese Massnahme kann die betroffene Pflanze oder den Baum schützen vor einer weiteren Ausbreitung des Bakteriums und die Verschleppung auf benachbarte Pflanzen und Bäume kann reduziert werden. Bei besonders stark betroffenen Bäumen, Wild- und Zierpflanzen kann eine Rodung sinnvoll sein.
Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich Sanierungsmassnahmen bei Feuerbrandbefall auf Hochstammbäumen im Kanton St. Gallen, wird im Kanton Appenzell Ausserrhoden bei der Feuerbrandkontrolle auf das Ausstellen von Verfügungen verzichtet. Die Kontrolleure wirken beratend.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die meisten Bewirtschafter und Garteneigentümer gerne bereit sind, die notwendigen Sanierungsmassnahmen durch zuführen. Dies hilft, das Infektionspotential immer wieder zu reduzieren, wenn auch diese Pflanzenkrankheit nicht mehr auszurotten sein wird.
Der Feuerbrand bleibt eine meldepflichtige Pflanzenkrankheit. Verdachtsmeldungen und Fragen richten Sie bitte an die Pflanzenschutzstelle AR: Tel 071 353 67 64 oder 335 73 13 Weitere Informationen finden Sie unter: www.ar.ch/feuerbrand und www.feuerbrand.ch



























